Werbegeschäft

390 Mio. Euro Strafe gegen Facebook und Instagram wegen User-Daten

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Das Jahr 2023 beginnt mit einem großen Sieg des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und dessen NGO noyb (none of your business). Denn soeben hat die irische Datenschutzbehörde Irish Data Protection Commission (DPC) bekannt gegeben, dass es gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta Platforms eine Strafe von satten 390 Millionen Euro (410 Mio. Dollar) ausgesprochen hat. 210 Millionen Euro setzt es für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit  Facebook und 180 Millionen Euro für Verstöße im Zusammenhang mit Instagram.

Konkret geht es um Verletzungen der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO; GDPR), die 2018 in Kraft trat und die Facebook und Instagram im Werbegeschäft verletzt haben. Damals hatten Schrems sowie ein Belgier Beschwerde gegen die unerlaubte Verarbeitung ihrer Daten durch Facebook bzw. Instagram erhoben. Die DPC hatte schon vorher – eher milde – Strafen gegen Meta verhängt (28 bis 36 Mio. Euro), doch durch das Einwirken des European Data Protection Board (EDPB) wurden die Strafbeträge nun mehr als verzehnfacht.

„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren“, so Schrems in einer Aussendung. Er geht davon aus, dass Meta Platform von CEO und Gründer Mark Zuckerberg in dem Fall in Berufung gehen wird, was den Prozess ein weiteres Mal verlängert. „Die Strafe wird an Irland gehen – den Staat, der sich auf die Seite von Meta gestellt und die Durchsetzung mehr als vier Jahre lang verzögert hat. Meta wird in diesem Fall wahrscheinlich in Berufung gehen, was zu weiteren Kosten für noyb führen wird.“

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Personalisierte Werbung braucht ausdrückliches „Ja“ der User

Neben der dicken Geldstrafe hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Metas „Umgehung“ der DSGVO-Einwilligung über eine Klausel in den Geschäftsbedingungen untersagt. Das bedeutet theoretisch, dass Facebook oder Instagram künftig ohne die ausdrückliche Einwilligung der User keine personalisierte Werbung mehr ausspielen dürfen – eigentlich immer der Hauptgrund, warum Facebook-Werbung so gut funktionierte. „Den Nutzer:innen muss daher eine Ja/Nein-Einwilligungsoption („Opt-in“) angeboten werden, ohne Einwilligung darf Meta ihre Daten nicht für personalisierte Werbung verwenden“, heißt es seitens noyb. „Andere Formen der Werbung (z. B. kontextbezogene Werbung, die auf dem Inhalt einer Seite basiert) werden durch die Entscheidung nicht untersagt.“

Für Schrems ist die Entscheidung der DCP aus Irland, der er stets zu sanfte Behandlung von Meta/Facebook vorwarf (das US-Unternehmen operiert über die irische Tochter in der EU) ein großer Sieg. Und es ist ein harter Schlag für Metas Töchter Facebook und Instagram. Schrems: „Das ist ein schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU. Jeder muss jetzt diese Apps auch ohne personalisierter Werbung nutzen können. Die Entscheidung sorgt auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden, die ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen müssen.“

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