Zahlen

784 FlexCos in 2024: Grob jedes zweite Startup entscheidet sich für sie

FlexCo. © Dall-E / Trending Topics
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Neue Zahlen aus dem Wirtschaftsministerium von Martin Kocher (ÖVP) zeigen, dass im Jahr 2024 genau 784 Flexible Kapitalgesellschaften (FlexKap, FlexCo) in Österreich gegründet wurden. Die neue Gesellschaftsrechtsform wurde ja eingeführt, um für Jungunternehmer:innen und Startups bürokratische Hürden zu reduzieren und steuerliche Erleichterungen zur Beteiligung von Mitarbeiter:innen zu bringen.

Laut Kocher würde die neue Möglichkeit bereits „gut angenommen“. „Die Einführung der FlexCo sowie die steuerlichen Erleichterungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes waren wichtige Schritte in Richtung Entbürokratisierung. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Justiz haben wir damit ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Innovationskraft in Österreich geschaffen. Dabei hat sich auch gezeigt, dass der Anwendungsbereich der Flexiblen Kapitalgesellschaften sehr vielfältig ist. So wird die Rechtsform neben Start-ups vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Etwa 150 bis 200 Startup-FlexCos

Denn: Es sind bei weitem nicht nur Startups, die die FlexCo als Rechtsform nutzen, sondern auch viele Vermögensverwaltungen, Gastrobetriebe, Immobilienunternehmen oder Agenturen. Eine Trending Topics-Analyse vor mehreren Monaten zeigte, dass etwa 20 Prozent der FlexCos, also etwa jede fünfte, ein Startup ist. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl 784 kann man also annehmen, dass es in Österreich nunmehr grob 150 bis 200 Startup-FlexCos gibt – je breiter man die Startup-Definition zieht, desto mehr wird man von ihnen auch unter den FlexCos finden.

Das ist durchaus viel, wenn man bedenkt, dass in Österreich je nach Jahr zwischen 200 und 350 Startups gegründet werden. Das würde bedeuten, dass bereits etwas mehr als die Hälfte der neuen Startups die FlexKap als Gesellschaftsrechtsform gewählt hat. Weiter gut genutzt wird demnach also auch die GmbH. Im Vorjahr wurden insgesamt etwa 13.200 GmbH neu errichtet. Das bedeutet, dass in Österreich im Jahr 2024 etwa 17 mal mehr GmbHs gegründet wurden.

Hier noch einmal GmbH und FlexCo im Vergleich:

GmbH

FlexCo

Firmenname

GmbH

Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) / Flexible Company (FlexCo)

Stammkapital

  • EUR 10.000 (mind. 50% in bar)
  • EUR 10.000 (mind. 50% in bar)

Mindeststammeinlage

  • EUR 70
  • EUR 1

Geschäftsanteile

  • Unteilbarkeit von Geschäftsanteilen. Jedem Gesellschafter steht nur ein Geschäftsanteil zu, der sich nach dem Wert der übernommenen Stammeinlage bemisst.
  • GmbH kann keine eigenen Anteile halten.
  • Teilbarkeit von Geschäftsanteilen und Stückanteile (mind. EUR 1 Nennbetrag) möglich.
  • Erwerb eigener Anteile durch die FlexCo in bestimmten Fällen (insb. bei Unternehmenswert-Anteilen) möglich.

Übertragung von Geschäftsanteilen

  • Jede Übertragung von Geschäftsanteilen zwingend in Form eines Notariatsakts.
  • Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Privaturkunde eines Rechtsanwalts/Notars zulässig.

Unternehmenswert-Anteile (UWA)

  • Nicht vorgesehen.
  • Mitarbeiterprogramme regelmäßig in Form von virtuellen Anteilen (Virtual Stock Option Plans [VSOP] oder Employee Stock Option Plans [ESOP], etc) nachgebildet.
  • UWA im Ausmaß von bis zu 25% des Stammkapitals möglich (Mindeststammeinlage: EUR 0,01).
  • Übertragung von UWA in Schriftform.
  • Insb. Mitverkaufsrecht für Unternehmenswert-Beteiligte im Gesellschaftsvertrag.

Umlaufbeschlüsse / Stimmabgabe

  • Alle Gesellschafter:innen müssen einer Beschlussfassung im Umlaufweg zustimmen.
  • Keine uneinheitliche Stimmrechtsausübung.
  • Nicht alle Gesellschafter:innen müssen Umlaufbeschlüssen zustimmen; Textform ausreichend für Stimmabgabe (Abweichung im Gesellschaftsvertrag vorzusehen).
  • Gesellschafter:innen mit mehr als einer Stimme können ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.

Aufsichtsrat

  • Aufsichtsratspflicht insb. bei Überschreitung von bestimmten Größenkriterien, im Wesentlichen: (i) bei Stammkapital von mehr als EUR 70.000 und mehr als 50 Gesellschafter:innen, oder (ii) mehr als 300 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt. Weiter bei Beherrschung/Leitung von aufsichtsratspflichtigen Gesellschaften und mehr als 300 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt oder Unternehmen von öffentlichem Interesse (Börsenotierung bzw. Bezeichnung).
  • Zusätzliche Aufsichtsratspflicht bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften, dh wenn mindestens 2 Kennzahlen für kleine Kapitalgesellschaften überschritten (EUR 5 Mio. Bilanzsumme, EUR 10 Mio. Umsatz, 50 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt), aber zumindest 2 von 3 weiteren Kriterien (EUR 20 Mio. Bilanzsumme, EUR 40 Mio. Umsatz, 250 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt) nicht überschritten werden.

Kapitalmaßnahmen

  • Ordentliche Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.
  • Übernahmeerklärung bei der Kapitalerhöhung bedarf zwingend eines Notariatsakts.
  • Zusätzlich bedingte Kapitalerhöhungen und genehmigtes Kapital (Ermächtigung der Geschäftsführung max. 5 Jahre nach Eintragung, Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen) möglich.
  • Übernahmeerklärungen in der Form einer Privaturkunde eines Rechtsanwalts/Notars zulässig.
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