Abschaffung von Wertpapier-KESt nach Behaltefrist geplatzt
Es war eines seiner Herzensprojekte, wird aber wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen können: Ginge es nach Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), hätte die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Wertpapiere nach einer bestimmten Behaltefrist abgeschafft werden sollen – und es hätte Ausnahmen für ein so genanntes Vorsorgekonto geben sollen. Doch letztendlich konnten sich ÖVP und Grüne nicht auf die Maßnahme einigen.
Der Zweck wäre gewesen: Wenn man in Wertpapiere investiert hat und diese dann beim Pensionsantritt oder dem Kauf einer Vorsorgewohnung liqudiert, hätte es einen niedrigeren Steuersatz geben sollen. Ziel: Das private Vorsorgen via Kapitalmarkt als Ergänzung zur staatlichen Pension attraktiver machen.
Grüne: „Vor allem Reiche profitieren von Senkung der Kapitalsteuern“
Nur: Laut Brunner ist das mit dem Koalitionspartner der Grünen nicht mehr umzusetzen. „Die Verhandlungen rund um das Vorsorgekonto laufen seit rund 2,5 Jahren und obwohl wir durchaus kompromissbereit auf den Koalitionspartner zugegangen sind und verschiedene Lösungswege aufgezeigt haben, bewegt sich hier leider nichts. Das ist sehr schade, denn damit schädigt man den Kapitalmarkt auf der einen Seite, die private Vorsorge, aber auch das Klima am Ende des Tages, weil wir die nötigen Mittel nicht haben werden, um die Transformation umzusetzen“, so Brunner in einer Aussendung.
„Wenn Pensionskassen oder Mitarbeitervorsorgekassen ihr Geld am Finanzmarkt anlegen, sind die schon heute KeSt-frei. Beim diskutierten Vorschlag geht aber es um private Veranlagung“, heißt es seitens der Grünen. „In Österreich sind bereits jetzt Kapitalgewinne gegenüber Arbeitseinkommen steuerlich privilegiert. Eine Behaltefrist und damit eine KESt-Reduktion würden dieses Ungleichgewicht weiter verstärken. Zudem profitieren von einer Senkung der Kapitalsteuern vor allem Reiche. Es sind die 10 reichsten Prozent, die 58 Prozent des kompletten Aktienvermögens besitzen. Steuerumstrukturierungen müssen für die Allgemeinheit funktionieren.“
Wertpapier-KESt soll mit 10 Jahren Behaltefrist kommen, Ausnahmen für Vorsorge
Behaltefrist eigentlich Teil des Regierungsprogramms
Das sei aber nicht das Ende des Vorsorgekontos, es werde im nächsten Regierungsprogramm, sofern die ÖVP involviert ist, wieder ein ganz wichtiger Punkt sein. „Sollte ich in der Lage sein, dann werde ich das natürlich auch in ein künftiges Regierungsprogramm einbringen. Nicht zuletzt deswegen, weil der Druck auf das Pensionssystem immer mehr steigt – hier wird es auch bei der 3. Säule Änderungen und neue Ideen brauchen. Ich hoffe, dass wir in Zukunft einen Partner finden, der etwas zukunftsfreundlicher sein wird“, so Brunner.
Im Regierungsprogramm der Koalitionspartner war eigentlich vereinbart, dass die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Wertpapiere nach einer bestimmten Behaltefrist abgeschafft werden soll. Österreicher:innen hätten die 27,5 Prozent KESt auf Gewinne bei Wertpapieren (z.B. Aktien, ETFs) nicht mehr bezahlen müssen, wenn sie diese nach einer so genannten Haltefrist wieder verkaufen, nicht mehr bezahlen müssen sollen. Jedoch stellten sich die Grünen quer. Mit dem Vorsorgekonto wollte die ÖVP dem Koalitionspartner entgegen kommen.
Auch bei der Oppositionspartei NEOS ist man enttäuscht. Die Absage an die Wiedereinführung der KESt-befreienden Behaltefrist sei „der nächste Bruch mit einem Regierungsversprechen“ heißt es seitens NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker. „Das Paket ist mehrfach nachverhandelt und eigentlich fertig, aber ÖVP und Grüne arbeiten nur mehr für ihre Klientel und gegen die Interessen unseres Landes.“