AI Act: 7 Elemente sollen entscheiden, was KI ist und was nicht
![Fragend blickender Klein-Roboter. © Trending Topics via Midjourney](https://www.trendingtopics.eu/wp-content/uploads/2025/02/u7368652614_mach_einen_ratlosen_virtuellen_Roboter_der_grbelt_74be52f1-4bcb-48c6-9055-65828a1a8434_3-780x520.jpg)
Neben dem Leitfaden für verbotene AI-Anwendungen hat die EU-Kommission nun auch einen Leitfaden herausgebracht, der Unternehmen dabei helfen soll, einschätzen zu können, ob sie mit ihren KI-System unter den AI Act fallen oder nicht. Grundlegend dabei ist die Definition, welche Software überhaupt als AI-System gilt.
„Das KI-Gesetz gilt nicht für alle Systeme, sondern nur für solche Systeme, die die Definition eines „KI-Systems“ im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des KI-Gesetzes erfüllen. Die Definition von
eines KI-Systems ist daher der Schlüssel zum Verständnis des Anwendungsbereichs des KI-Gesetzes“, heißt es dazu.
Also, bereitmachen: Bist du KI, oder bist du es nicht?
7 Punkte, die AI von Nicht-AI unterscheiden
Der Leitfaden listet 7 Punkte, die letztendlich darüber entscheiden, ob es sich um ein zu regulierendes KI-System handelt oder nicht. Prinzipiell sei von Fall zu Fall zu entscheiden, ob es ein AI-System ist oder nicht, es gebe „keine automatische Bestimmung oder erschöpfende Liste von Systemen, die entweder unter die Definition fallen würden oder nicht“.
Außerdem, so heißt es müssen nicht alle 7 Punkte erfüllt sein. Es gebe eine „Bau-Phase“ und eine „Nutzungsphase“ des Systems. „Die sieben in dieser Definition aufgeführten Elemente
müssen nicht durchgehend in beiden Phasen des Lebenszyklus vorhanden sein“, heißt es weiter.
Was sind also die 7 Elemente?
1. Maschinenbasiertes System
- Bezieht sich auf Hardware- und Software-Komponenten
- Umfasst physische Elemente wie Prozessoren, Speicher, Netzwerkkomponenten und Ein-/Ausgabeschnittstellen
- Schließt Software wie Computercode, Anweisungen, Programme und Betriebssysteme ein
- Beinhaltet auch fortschrittliche Quantencomputing-Systeme und biologische/organische Systeme, solange sie Rechenkapazität bieten
2. Autonomie
- System muss mit einem gewissen Grad an Unabhängigkeit von menschlichem Eingreifen arbeiten können
- Steht in enger Verbindung mit der Inferenzfähigkeit des Systems
- Schließt Systeme aus, die ausschließlich mit vollständiger manueller Steuerung arbeiten
- Menschliche Beteiligung kann direkt (manuelle Kontrollen) oder indirekt (automatisierte systembasierte Kontrollen) erfolgen
3. Anpassungsfähigkeit
- Bezieht sich auf selbstlernende Fähigkeiten, die das Systemverhalten während der Nutzung verändern können
- Ist eine optionale Eigenschaft – ein System muss nicht zwingend adaptiv sein, um als KI-System zu gelten
- Kann zu unterschiedlichen Ergebnissen für gleiche Eingaben führen
4. Zielsetzung
- Systeme arbeiten nach expliziten oder impliziten Zielen
- Explizite Ziele sind klar definierte, direkt im System codierte Ziele
- Implizite Ziele können sich aus Trainingsdaten oder Systeminteraktionen ergeben
- Ziele können sich vom beabsichtigten Verwendungszweck unterscheiden
5. Inferenz
- Zentrale, unverzichtbare Eigenschaft, die KI-Systeme von anderen Systemen unterscheidet
- Umfasst zwei Hauptaspekte:
- Prozess der Ausgabengenerierung während der Nutzungsphase
- Fähigkeit, Modelle oder Algorithmen aus Eingaben/Daten abzuleiten
- Verwendet verschiedene KI-Techniken wie maschinelles Lernen und wissensbasierte Ansätze
6. Art der Ausgaben
- Generiert vier Hauptkategorien von Ausgaben:
- Vorhersagen: Schätzungen über unbekannte Werte
- Inhalte: Generierung neuen Materials (Text, Bilder, Videos, Musik)
- Empfehlungen: Vorschläge für spezifische Aktionen oder Dienste
- Entscheidungen: Automatisierte Schlussfolgerungen ohne menschliches Eingreifen
7. Umgebungsinteraktion
- Ausgaben müssen physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können
- Umfasst Einflüsse auf:
- Physische Objekte (z.B. Roboterarm)
- Virtuelle Umgebungen (digitale Räume, Datenflüsse, Software-Ökosysteme)