AI Act: Führende Entwickler:innen sehen Open Source in Gefahr
Der kommende AI Act der Europäischen Union sorgt auch nach seinem Beschluss im EU-Parlament für Aufregung. Nachdem sich bereits Scale-ups und Investor:innen gegen zu strenge Regeln in der KI-Verordnung gestellt haben, meldet sich nun eine Vereinigung aus Open-Source-Unterstützer:innen zu Wort. Denn sie fürchten, dass gerade Open-Source-Entwicklungen durch den AI Act benachteiligt werden könnten.
„Das KI-Gesetz verspricht, einen globalen Präzedenzfall für die Regulierung von KI zu schaffen, um deren Risiken anzugehen und gleichzeitig Innovation zu fördern. Durch die Unterstützung des blühenden Ansatzes eines offenen Ökosystems für KI bietet die hat die Verordnung eine wichtige Chance, dieses Ziel durch mehr Transparenz und die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren zu fördern“, heißt es in einem offenen Brief, der von Creative Commons, Eleuther AI, Hugging Face, Github, LAION (Large-scale Artificial Intelligence Open Network) und Open Future unterzeichnet wurde. „Leider drohen die aktuellen Vorschläge unpraktische Hindernisse und Nachteile für die Teilnehmer:innen an diesem offenen Ökosystem zu schaffen.“
In der KI-Verordnung ist neben Verboten und Einschränkungen für Hochrisiko-KI auch ein wenig über Open Source zu lesen. Generell sind Open-Source-Modelle gerade in AI derzeit ein riesiges Thema, weil Meta (Llama 2), BigScience (BLOOM) oder EleutherAI (Falcon) regelmäßig neue, quelloffene LLMs veröffentlichen (auch wenn bei „Llama 2“ strittig ist, ob das wirklich OS ist).
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Das große ABER der KI-Verordnung im Hinblick auf Open Source
Auch in Brüssel ist man der Ansicht, dass Open Source im KI-Bereich Sinn macht. Freie und quelloffene Software könne „im Umfang von 65 Mrd. bis 95 Mrd. Euro zum Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union beitragen“ und würde „wesentliche Wachstumsmöglichkeiten für die europäische Wirtschaft“ schaffen. Deswegen wird Open-Source-KI auch im AI Act eine Art Ausnahme eingeräumt:
„Um die Entwicklung und den Einsatz von KI zu fördern – insbesondere durch KMU, Start-ups, die wissenschaftliche Forschung und auch durch Einzelpersonen –, sollte diese Verordnung nicht für solche freien und quelloffenen KI-Komponenten gelten, es sei denn, sie werden von einem Anbieter als Teil eines Hochrisiko-KI-Systems oder eines KI-Systems, das unter Titel II oder IV dieser Verordnung fällt, in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen.“
Was nun aber in der EU künftig mit Open Source gemacht werden darf oder nicht, das finden die genannten Branchenvertreter unklar. Es beginne schon bei der Definition von „AI Komponenten“, die unklar lasse, welche spezifischen Elemente im Rahmen des Entwurfs als „Komponenten“ betrachtet werden sollen. Außerdem solle man klarstellen, dass die gemeinschaftliche Entwicklung von Open-Source-KI-Komponenten und die Bereitstellung in öffentlichen Repositories die Entwickler:innen nicht den Regeln des AI Acts unterwirft.
„Unüberwindbare Hindernisse“
Weiters fordern Hugging Face und Co., dass der AI Act sicherstellen solle, dass die F&E-Ausnahme praktisch und effektiv ist, indem begrenzte Tests unter realen Bedingungen erlaubt werden. Außerdem bräuchte es „verhältnismäßige Anforderungen für Basismodelle unter Anerkennung und unterschiedliche Verwendungszwecke und Entwicklungsmodalitäten, einschließlich Open-Source Open-Source-Ansätze.“ Man dürfe LLM-Basismodelle nicht einfach über einen Kamm scheren, sondern müsse Unterscheidungen zulassen.
„Der derzeitige Einheitsansatz, der eine vollständige Kontrolle der Entwicklungskette verlangt, schafft unüberwindbare Hindernisse für die Teilnehmer am offenen KI-Ökosystem. Im Gegenzug
würden diese Bestimmungen zu einer weiteren Konzentration von Entwicklung, Einsatz und
Verständnis dieser Technologie führen, mit besorgniserregenden Auswirkungen auf die europäische
Wettbewerbsfähigkeit“, heißt es in dem Dokument.
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