AI-Musik-Startup Suno wird von GEMA verklagt
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA eine Klage gegen das US-Startup Suno Inc. beim Landgericht München eingebracht. Die GEMA – sie vertritt etwa 5.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger in Deutschland – stellt sich gegen die unerlaubte Nutzung geschützter Musikwerke in KI-Systemen. Der Vorwurf wiegt schwer: Suno soll für sein KI-Musiktool urheberrechtlich geschützte Songs ohne Lizenzierung verwendet haben.
Suno ist eines von mehreren AI-Musik-Startups, die es es Nutzer:innen ermöglichen, mit einfach Text-Prompts (z.B. „mach einen Popsong über ein Krokodil im Stil von Taylor Swift“) ganze Songs zu erstellen. Die Gründer Michael Shulman, Georg Kucsko, Martin Camacho und Keenan Freyberg haben den Datensatz, mit dem sie die AI trainierten, nie offengelegt. Seitens Suno gibt es noch keine Stellungnahme zu der Klage.
Jedoch: Besonders brisant ist die Tatsache, dass das KI-Tool in der Lage ist, täuschend echte Kopien bekannter Hits zu generieren, heißt es in der Klage. Unter den betroffenen Werken befinden sich Klassiker wie „Forever Young“ von Alphaville, „Atemlos“, bekannt durch Helene Fischer, sowie „Mambo No. 5“ von Lou Bega. Die GEMA könne ihr zufolge nachweisen, dass diese Generationen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit den Originalen übereinstimmen.
Nutzung geschützter Werke ohne Vergütung
Die Geschäftspraktiken von Suno Inc. werfen grundlegende Fragen zur Fairness im digitalen Musikmarkt auf. Während das Unternehmen für seine Premium-Version Abogebühren verlangt, gibt es für ursprünglichen Künstler und Rechteinhaber keinen Revenue Share. Diese systematische Nutzung geschützter Werke ohne Vergütung steht damit im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung.
„Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI“, so GEMA-CEO Tobias Holzmüller. Der Fall habe existenzielle Bedeutung: Es gebe einen Mangel an Transparenz und Fairness im KI-Markt und wirtschaftliche Folgen für Künstler, wenn KI-generierte Inhalte mit menschengemachter Musik konkurrieren. Ohne angemessene Vergütung der Urheber könnte die Zukunft der menschengemachten Musik gefährdet sein. Die GEMA fordert daher einen klaren Rechtsrahmen, der die Interessen der Kreativen schützt.
Die rechtliche Auseinandersetzung geht über den einzelnen Fall hinaus. Sie könnte richtungsweisend für die zukünftige Gestaltung der Beziehung zwischen KI-Technologie und kreativer Industrie sein. Die GEMA strebt dabei nicht nur rechtliche Konsequenzen an, sondern auch die Etablierung fairer Partnerschaften mit KI-Unternehmen.
Bemerkenswert ist, dass die GEMA bereits im November 2024 eine ähnliche Klage gegen OpenAI eingereicht hatte. Die aktuelle Klage gegen Suno Inc. markiert eine Ausweitung der rechtlichen Strategie auf den Kernbereich der GEMA – die Lizenzierung abspielbarer Musiktitel. In Europa ist es die erste Klage dieser Art gegen einen führenden Anbieter von KI-Musiktools.