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AI-Musik-Startups Suno und Udio von Musikindustrie verklagt

Musikproduzent. © Techivation auf Unsplash
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Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat zwei Urheberrechtsklagen aufgrund der „massenhaften Verletzung“ von urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen durch die AI-Musik-Startups Suno und Udio bekannt gegeben. Die Klagen wurden bei den Bundesgerichten in Boston und New York eingereicht.

Die Kläger in den Fällen sind Musikunternehmen, die Rechte an Tonaufnahmen halten, die sie von Suno und Udio verletzt sehen, darunter Sony Music Entertainment, UMG Recordings, Inc. und Warner Records, Inc. Die Ansprüche erstrecken sich auf Aufnahmen von Künstler:innenn verschiedener Genres, Stile und Epochen.

Suno und Udio sind zwei Startups, die man als Speerspitze der Musik-AI-Services sehen kann. Teilweise kostenlos, teilweise kostenpflichtig, kann man bei ihnen quasi auf Knopfdruck und einem Prompt ganze Songs erzeugen. Mit welchem Content ihre AI-Modelle trainiert wurden, ist unklar, jedenfalls liegt der Verdacht nahe, dass es sich um Millionen urheberrechtlich geschützter Songs handelt.

RIAA: „Eindeutige Fälle von Urheberrechtsverletzungen“

„Die Musikgemeinschaft hat AI angenommen und wir arbeiten bereits mit verantwortungsvollen Entwicklern zusammen, um nachhaltige KI-Tools zu entwickeln, die den Künstler in den Mittelpunkt stellen. Aber wir können nur erfolgreich sein, wenn die Entwickler bereit sind, mit uns zusammenzuarbeiten“, so RIAA-Vorsitzender und CEO Mitch Glazier. „Dies sind eindeutige Fälle von Urheberrechtsverletzungen, bei denen Tonaufnahmen in großem Umfang ohne Lizenz kopiert werden. Suno und Udio versuchen, das volle Ausmaß ihrer Verstöße zu verschleiern, anstatt ihre Dienste auf eine solide und rechtmäßige Grundlage zu stellen“, so RIAA-Chefjurist Ken Doroshow.

Suno AI hat dieses Jahr erst satte 125 Mio. Dollar von den Investoren Lightspeed Venture Partners, Nat Friedman and Daniel Gross, Matrix und Founder Collective erhalten. Udio wiederum startete erst 2024 und wurde von einer Gruppe ehemaliger Google Deepmind-Mitarbeiter:innen gegründet – sie holten sich 10 Mio. Dollar Investment bei Andreessen Horowitz, dem bekannten Rapper und Produzenten Will.i.am, Kevin Wall, Common und Mike Krieger, dem Mitgründer von Instagram.

Klagen fordern Unterlassung, einstweilige Verfügungen und Schadensersatz

Die Klagen fordern Erklärungen, dass die beiden Dienste gegen die urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen der Kläger verstoßen haben, einstweilige Verfügungen, die die Dienste daran hindern, in Zukunft gegen die Tonaufnahmen zu verstoßen, und Schadensersatz für die bereits erfolgten Verstöße.

In den Beschwerden heißt es: „KI-Unternehmen müssen sich wie alle anderen Unternehmen an die Gesetze halten, die menschliche Kreativität und Einfallsreichtum schützen. Es gibt nichts, was die KI-Technologie vom Urheberrecht ausnimmt oder KI-Unternehmen davon entbindet, sich an die Regeln zu halten.“

Weiter heißt es: „Der Aufbau und Betrieb dieser Dienste erfordert zunächst das Kopieren und Aufnehmen riesiger Datenmengen, um ein Softwaremodell zu ‚trainieren‘, das Ausgaben generieren kann. Bei diesen Diensten bedeutete dies das Kopieren von Jahrzehnten der beliebtesten Tonaufnahmen der Welt.“

Suno und Udio sind nicht die ersten AI-Startups, die verklagt werden. Weitere Klagen betreffen:

  • New York Times vs. OpenAI & Microsoft
  • Autoren George R.R. Martin und John Grisham vs. OpenAI
  • Getty Images vs. Stability AI
  • Künstler:innen vs. Stability AI, Midjourney und DeviantArt
  • Musikverlage vs Anthropic
  • Comedian Sarah Silverman vs. Meta Platforms und OpenAI
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