Alibaba: 2,3 Milliarden Euro Strafe wegen Missbrauch seiner Marktmacht
Nachdem China seine Internet-Unternehmen jahrzehntelang, geschützt von der Großen Firewall, zu Giganten wachsen hat lassen, wird so mancher Player der Führung in Peking zu mächtig. Und so haben staatliche Behörden den großen Alibaba-Konzern, zum dem der Marktplatz Taobao und zu Teilen der Fintech-Riese Ant Group gehört, zu einer satten Strafe von 18 Milliarden Yuan – bzw. 2,3 Milliarden Euro, verdonnert.
Alibaba habe die seine Marktdominanz missbraucht, urteilte die staatliche Behörde für Marktregulierung, und zwar seit dem Jahr 2015. Alibaba hätte Händler gezwungen, exklusiv auf seiner Plattform zu verkaufen, und ihnen damit die Möglichkeit genommen, ihre Produkte auch über Mitbewerber wie Pinduoduo oder JD.com zu vertreiben – und damit die Monopolgesetze gebrochen. Wie berichtet hatte die chinesische Regierung Ende 2020 eine Untersuchung der Kartellwächter veranlasst, nachdem der Mega-IPO des Fintechs Ant Group kurzerhand abgeblasen wurde (mehr dazu hier).
„Akzeptieren die Strafe mit Aufrichtigkeit“
Widerworte gegen die Milliardenstrafe, wie man es etwa von seitens US-Riesen bei ähnlichen Strafen in Europa oder den USa kennt, gibt es in China keine. „Wir akzeptieren die Strafe mit Aufrichtigkeit und werden unsere Compliance mit Entschlossenheit sicherstellen. Um unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht zu werden, werden wir mit äußerster Sorgfalt gesetzeskonform handeln, unsere Compliance-Systeme weiter stärken und auf Wachstum durch Innovation bauen“, heißt es in einem offiziellen Statement seitens Alibaba.
Alibaba und sein Gründer Jack Ma sind nicht die einzigen, die die harte Hand Pekings fürchten müssen. Chinas Regulierungsbehörden haben auch den noch größeren IT-konzern Tencent, der die Super-App WeChat betreibt, ins Visier genommen. Berichten zufolge kann es sein, dass Tencent seine Bank-, Versicherungs- und Payment-Bereiche in eine eigene Gesellschaft wird ausgliedern müssen. Auch Baidu, Bytedance oder Didi Chuxing wurden vor kurzem mit vergleichsweise kleinen Geldstrafen (ca. 65.000 Euro) wegen Verletzungen der Monopolregeln belangt – möglicherweise Warnschüsse vor größerem Ungemach.