Amabrush: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Betrugs ein
Die Causa rund um Amabrush neigt sich dem Ende zu: Nach dem Konkurs im Jahre 2019 wurde nun das Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingestellt. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverein in Person von Peter Kolba. Das Gericht argumentierte mit dem fehlenden Vorsatz.
Kein Vorsatz feststellbar
Kolba ist der Obmann des VSV, des Verbraucherschutzvereins. Er strengte vergangenes Jahr eine Klage gegen Amabrush an, rund 3.000 Beschwerden sammelte er zu diesem Zweck. Nähere Details und alle Dokumente sind auf der Amabrush-Unterseite des VSV aufgelistet. Das Gericht entschied nun, das Verfahren einzustellen. Gegenüber der Futurezone hieß es von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, „da nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ein Täuschungs- und Schädigungsvorsatz nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar war“.
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Kritik an Ermittlungen
Vereinfacht ausgedrückt: Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass die Gründer die Käufer mit Vorsatz täuschen wollten. Das wiederum stößt Peter Kolba sauer auf, wie ein Tweet zeigt. Darin heißt es: „Die Wege der WKStA sind wundersam. Da werden die Personen hinter Amabrush befragt, belasten sich selbst natürlich nicht und dann wird ohne Überprüfung deren Aussagen eingestellt. Wir haben eine Begründung beantragt und überlegen einen Fortsetzungsantrag“.
Er kritisiert außerdem, dass kein Sachverständiger herangezogen wurde. Ziel der Ermittlungen war es, herauszufinden, was mit dem gesammelten Geld (rund acht Millionen Euro) passiert ist. Zu den Verdächtigen gehörte auch der Gründer Marvin Musialek.
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Der VSV will nun abwarten und nach Sichtung der Gerichtsunterlagen die nächsten Schritte überlegen. Gut möglich also, dass die Causa doch noch nicht vorbei ist.
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