Klage von Menschenrechtsgruppe

Hugo Boss, Lidl, Aldi und C&A sollen von Zwangsarbeit in China profitieren

Lidl-Filiale: Klage wegen Profit an Zwangsarbeit © Marjan Blan on Unsplash
Lidl-Filiale: Klage wegen Profit an Zwangsarbeit © Marjan Blan on Unsplash
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Zwangsarbeit ist zwar in den meisten Ländern der Welt illegal, aber auch in der heutigen Zeit immer noch ein großes Problem. So berichtet Amnesty International davon, dass Angehörige der Gruppe der Uighuren in China seit 2017 massiven Menschenrechtsverletzungen durch Behörden ausgesetzt sind. Dazu gehöre unter anderem auch Zwangsarbeit in der Region Xinjiang. Verstörend dabei: Laut der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) profitieren mehrere deutsche Textilmarken und Unternehmen davor, darunter Hugo Boss, Lidl, Aldi und C&A. Die Organisation hat jetzt beim deutschen Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen sie gestellt.

„Systematische Beteiligung an Zwangsarbeit“

„Die Strafanzeige verdeutlicht die möglicherweise systematische Beteiligung europäischer und deutscher Unternehmen an mutmaßlicher, staatlich geförderter Zwangsarbeit in Xinjiang“, sagt Miriam Saage-Maaß, Leiterin des ECCHR-Programms Wirtschaft und Menschenrechte. „Es ist inakzeptabel, dass europäische Regierungen China für Menschenrechtsverletzungen kritisieren, während die Unternehmen womöglich von der Ausbeutung der uighurischen Bevölkerung profitieren. Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen in den Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, falls sich der Verdacht der Zwangsarbeit bestätigen sollte.“

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Laut den Amnesty International-Berichten sollen Angehörige der Uighuren zwangsweise in der Bekleidungsindustrie, der Baumwollernte oder Garnherstellung arbeiten. Das sei Teil einer systematischen Unterdrückung dieser ethnischen Gruppe. Die ECCHR hat untersucht, ob deutsche Unternehmen in der Bekleidungsindustrie oder Händler Waren aus der Region Xinjiang beziehen. Bei Firmen wie Lidl und Hugo Boss sei das der Fall.

Unternehmen dementieren

Hugo Boss sagt gegenüber der ECCHR, dass das Unternehmen keinerlei Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Formen moderner Sklaverei toleriere. Alle Partner entlang der Lieferkette seien verpflichtet, für die Einhaltung der Menschenrechte zu sorgen und keine Verstöße zu dulden. Hugo Boss habe die Berichte ernst genommen und bereits vor vielen Monaten seine direkten Lieferanten aufgefordert, zu bestätigen, dass die Fertigung der Waren in der Lieferkette entsprechend der Werte und Standards von Hugo Boss erfolge.

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Lidl betont, dass das Unternehmen die Grundrechte aller Beteiligten in den verschiedenen Stufen der Lieferketten schütze. Sollten dem Unternehmen konkrete Sachverhalte bezüglich Verstößen gegen die Menschenrechte vorliegen, gehe Lidl dem nach und leite entsprechende Schritte ein. In diesem Zusammenhang sei es bereits zu Sperrungen von Produktionsstätten gekommen. Mit mehreren Partnern in der Region Xinjiang habe Lidl schon vor Monaten wegen entsprechender Bedenken gebrochen.

Völkerstrafrechtliche Standards einhalten

Sollte sich der Verdacht der Organisation doch bestätigen und die Unternehmen tatsächlich Waren beziehen, die durch Zwangsarbeit gewonnen wurden, hätten sie sich damit Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht. Die Bundesanwaltschaft soll nun die mutmaßliche Zwangsarbeit und die mögliche rechtliche Verantwortung der Unternehmen untersuchen. Mit der Klage will die ECCHR vor allem die Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass sie völkerstrafrechtliche Standards einhalten müssen, wenn sie Geschäftsbeziehungen in repressive Länder unterhalten.

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