Angstgegner Sozialversicherung: Die Wirtschaftskammer Kärnten klärt auf
Viele Jungunternehmer:innen fürchten sich in der Selbstständigkeit vor dem „verflixten dritten Jahr”, denn da müssen Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Wenn man es allerdings richtig angeht, ist das Ganze gar nicht so schlimm. Florian Kornek-Goritschnig ist Startup-Manager bei der Wirtschaftskammer Kärnten und ist der beste Ansprechpartner, wenn es um die Sozialversicherung geht.
Sozialversicherung: die Wirtschaftskammer berät
Mit der Sozialversicherung muss man sich auseinandersetzen, teilt Kornek-Goritschnig gleich zu Beginn mit. „Was da definitiv hilft, ist, sich umfassend zu informieren.” Dafür gibt es zum Glück unterschiedliche Beratungsstellen wie die Wirtschaftskammer mit dem Gründerservice, wo Unternehmer:innen auf die wichtigsten Hard-Facts, die mit der Selbstständigkeit einhergehen, hingewiesen werden – so auch auf die Kosten.
„Vielen ist nicht bewusst, dass ab Tag eins die Pflichtversicherung gilt”
Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) geht grundsätzlich mit jeder gewerblichen Tätigkeit einher. Gründet man neu, bedeutet das konkret, „dass man die ersten Jahre einen verminderten Beitrag oder einen Basisbeitrag zahlt, bei dem es im Endeffekt aber nicht bleibt”. Denn: Die SVS versucht, die Gründung möglichst einfach zu gestalten und die Kosten dafür nicht zu hoch anzusetzen. „Das heißt, in den ersten drei Jahren sind nur die Basisbeiträge zu bezahlen, doch im vierten Jahr kommen weitere Kosten auf einen zu. Darauf weisen wir immer hin.” Was man sich merken kann, ist, die Sozialversicherung macht immer 26,83 Prozent des Gewinns aus und zwar ab Tag eins der unternehmerischen Tätigkeit.
Kleinunternehmerregelung der SVS
Die Kleinunternehmerregelung der SVS ist ein Modell, bei dem auf die Pflichtversicherung verzichtet werden kann. Sie ist jedoch für viele, die hauptberuflich selbstständig sein möchten, nicht interessant, weil die Grenze bei 35.000 Euro Umsatz netto pro Geschäftsjahr liegt und der Gewinn bis zur Geringfügigkeitsgrenze maximal 6221,28 für 2024 betragen darf. Bei der Kleinunternehmerregelung muss nur die Unfallversicherung bezahlt werden – das sind rund 35 Euro im Quartal. „Wenn man wirklich selbstständig sein möchte und seinen Lebensunterhalt damit verdienen möchte, ist man klassisch bei der SVS in der Pflichtversicherung”, weiß Kornek-Goritschnig.
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Ein Beispiel aus der Praxis
Meldet eine:e Unternehmer:in das Gewerbe an, geht automatisch eine Meldung an die SVS und die stuft denjenigen in der Pflichtversicherung ein. Da die Sozialversicherung aber nicht weiß, wie viel tatsächlich Umsatz oder Gewinn gemacht wird, erfolgt erst einmal die Mindestvorschreibung. „Das sind heuer für das Jahr betrachtet 1805,95 Euro. Verrechnet wird quartalsmäßig, da sind wir bei 450 Euro”, weiß der Startup-Manager auswendig. Die Basis wird auf der Geringfügigkeitsgrenze berechnet, die bei 6.221,28 Euro jährlich liegt. Beim Übergang vom dritten ins vierte Jahr ist sozusagen Stichtag und man schaut sich die Beträge der ersten Jahre im Detail an. Liegt der Gewinn über diesen 6.221,28 Euro, ist die Differenz der Beitragsgrundlage zu zahlen. Hierbei hilft der Mindestumsatzrechner der WKO.
Profitipp: die entsprechende Summe auf die Seite legen
Ein bisschen vorsichtiger zu kalkulieren sei deshalb nie schlecht und das Geld muss man dann natürlich schon auf der Seite haben. „Darauf weisen wir immer hin, weil das ein Knackpunkt für Unternehmen sein und zeigen kann: Überlebe ich oder überlebe ich nicht”, so Kornek-Goritschnig. Gerade bei vielen Einzelunternehmer:innen sei die entscheidende Frage, was passiert im vierten, im fünften und im sechsten Jahr, wenn die Vorjahre nachverrechnet werden. „Informiert man sich nicht, ist man aufgeschmissen – doch die WKO bietet super Angebote. Es gibt bei uns Beratungsgespräche, Workshops und Steuerberatungen, die einfach zu vereinbaren und kostenlos sind.”
Die Kärntner Startup-Szene ist vielschichtig
Die Szene zeichnet sich durch ein gutes Netzwerk, ein gutes Angebot und eine positive Stimmung aus. „Ich glaube, es ist nirgendwo schöner und inspirierender, ein Startup zu gründen als bei uns”, schwärmt Kornek-Goritschnig und hob die „Startup-Map Carinthia” hervor, die das Kärntner Startup-Ökosystem abbildet. Die Wirtschaftskammer Kärnten bietet neben klassischen Gründungsberatungen auch Innovationsberatungen an, wo speziell besprochen wird, wie man sich mit seinem Geschäftsmodell diversifizieren kann. „Eines unserer großen Assets: Die Wege zur Wirtschaftskammer sind kurz, wir bieten ein großes Spektrum an Leistung und Kompetenz und vermitteln gerne auch an ein großes Partner-Netzwerk weiter.”
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