Lehrbetrieb

App-Entwickler können in Österreich ab sofort Lehrlinge aufnehmen

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Österreichische App-Entwickler können seit September Lehrlinge aufnehmen. „Die Digitalisierung verändert die Berufswelt und Aufgabe der Politik ist es diesen Wandel zu begleiten. Mit einer digitalen Offensive in der dualen Ausbildung wollen wir für hochqualifizierte Fachkräfte sorgen. Deshalb modernisieren wir bestehende Berufsbilder und schaffen neue Lehrberufe“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Neben „Applikationsentwicklung-Coding“ wurde auch „Informationstechnologie“ zum Lehrberuf erhoben. Bei Letzterem sind zwei Schwerpunkte möglich: Systemtechnik oder Betriebstechnik.

So wird man zum Lehrbetrieb

Die Lehrlinge bleiben vier Jahre bei ihrem Unternehmen in Ausbildung. Die Firma muss dazu jedoch als Lehrbetrieb bewilligt werden. Dazu muss per Formular bei der jeweiligen Lehrlingsstelle des Bundeslandes um einen Festellungsbescheid angesucht werden. Dabei wird die grundsätzliche Eignung des Betriebs zur Ausbildung von Lehrlingen überprüft, also zum Beispiel, ob die Gewerbeberechtigung zum Berufsbild passt und die Räumlichkeiten geeignet sind. Außerdem muss es in der Firma einen Ausbildner geben, der entweder über eine Unternehmerprüfung (oder etwa eine Rachtsanwalts-, Notariatsprüfung oder Ähnliches) verfügt oder noch eine zusätzliche Ausbildung absolvieren muss. Diese Befähigung kann auch nachgeholt werden, wenn der erste Lehrling bereits in der Firma arbeitet.

Wer App-Entwickler als Lehrlinge aufnehmen will, muss ihnen neben dem eigentlichen Coding auch Technische Dokumentation, Kundenbetreuung, Datenschutz, Lizenzregelungen, Qualitäts- und Projektmanagement beibringen. Im Lehrberuf Informationstechnologie geht es um Implementierung, Betrieb und Service von betrieblichen Netzwerken. Je nach Kollektivvertrag (ZB. IT-, Gewerbe-, oder Elektro-KV) und Vorbildung verdienen App-Entwickler-Lehrlinge im ersten Lehrjahr brutto mindestens zwischen rund 540 Euro und 700 Euro monatlich – bis zum vierten Lehrjahr steigt die „Lehrlingsentschädigung“ auf mindestens 1.250 Euro bis 1.720 Euro monatlich. Die Aufnahme von Lehrlingen kann vom AMS mit bis zu 900 Euro pro Jahr gefördert werden.

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