Apple muss Airdrop, AirPlay und Co in der EU für Drittfirmen öffnen

Der Digital Markets Act (DMA) der EU hat erstmals groß zugeschlagen. Ziel: Apple. Die EU-Kommission hat, ungeachtet der Drohungen, die bisher über den Atlantik kamen, zwei verbindliche Entscheidungen im Rahmen des DMA verabschiedet, in denen konkrete Maßnahmen festgelegt werden, die Apple ergreifen muss, um seinen Verpflichtungen zur Interoperabilität gerecht zu werden.
Die Öffnung bisher nur Apple zugänglichen Features auf iOS soll Drittanbietern neue Möglichkeiten zur Entwicklung innovativer Lösungen für Apple-Geräte zu bieten. Die erste Entscheidung betrifft neun spezifische iOS-Konnektivitätsfunktionen, die für verbundene Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer oder Fernseher von besonderer Bedeutung sind. Damit erhalten Hersteller und App-Entwickler deutlich besseren Zugang zu Funktionen des iPhones, die mit diesen Geräten interagieren, schnellere Datenübertragungen und vereinfachte Einrichtungsschritte.
Konkret geht es um folgende neun Funktionen:
- Bluetooth audio switching
- high-bandwidth peer-to-peer Wi-Fi connections
- AirDrop
- AirPlay
- close-range wireless file transfers
- media casting
- proximity-triggered pairing
- automatic Wi-Fi connection
- NFC
Dies soll dafür sorgen, dass vernetzte Geräte aller Marken künftig deutlich reibungsloser und besser mit iPhones zusammenarbeiten. Für Gerätehersteller eröffne dies neue und spannende Innovationschancen – und zugleich profitierten europäische Verbraucher von einem verbesserten Nutzererlebnis, heißt es aus Brüssel.
Entwickler sollen einfacher mit Apple arbeiten können
Die zweite Entscheidung betrifft die Verbesserung des Transparenz- und Effizienzniveaus von Apples Prozessen zur Bearbeitung von Interoperabilitätsanfragen für iPhone- und iPad-Funktionen. Entwickler erhalten künftig besseren Zugang zu technischer Dokumentation bisher noch nicht verfügbarer Funktionen, zeitnahe Rückmeldungen und einen planbaren Zeitrahmen für die Prüfung ihrer Anträge.
Den Maßnahmen gingen umfangreiche Gespräche mit Apple sowie eine öffentliche Konsultation voraus, die am 18. Dezember 2024 gestartet wurde und bei der auch Drittparteien ihre Sichtweisen einbringen konnten. Die nun getroffenen Entscheidungen sind rechtlich verbindlich. Apple muss die Vorgaben innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens und unter klar definierten Bedingungen umsetzen.
Der Digital Markets Act verfolgt das Ziel, faire und wettbewerbsfähige digitale Märkte zu gewährleisten. Die Verordnung reguliert sogenannte „Gatekeeper“ – große digitale Plattformen, deren Position im Markt ihnen die Möglichkeit eröffnet, entscheidende wirtschaftliche Engpässe zu erzeugen.