Apple muss rund 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzahlen
Vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurden zwei Urteile über Rechtsstreitigkeiten mit Tech-Konzernen gefällt, die bereits Jahre zurückliegen. Es geht um Apple, Google und die EU-Kommission: Irland hat dem US-Konzern laut Gerichtsbeschluss verbotenerweise Steuervorteile gewährt – jetzt muss Apple Milliarden zurückzahlen.
Der Staat muss Geld zurückfordern
Apple hat vor dem EuGH eine endgültige Niederlage erlitten. Bereits 2016 forderte die Europäische Kommission den Tech-Konzern auf, 13 Milliarden Steuern nachzuzahlen, denn Apple hat von 1991 bis 2014 zu Unrecht Steuervorteile durch Irland erhalten – die Rede ist von einer “staatlichen Beihilfe Irlands“. Gemeint ist damit die steuerliche Behandlung von Gewinnen, die Apple außerhalb der USA erwirtschaftete. 2020 kam es deshalb zu einer Verhandlung vor dem EU-Gericht, die der iPhone-Konzern vorerst für sich entscheiden konnte. Der Grund: Ein Mangel an Beweisen seitens der EU-Kommission, dass Apple tatsächlich Steuervorteile erhalten hätte und gegenüber anderen Unternehmen bevorzugt wurde.
13 Milliarden Euro – plus Zinsen
Konkret geht es um Steuernachzahlungen in Höhe von ursprünglich 13 Milliarden Euro – plus Zinsen. Das Geld wurde in der Zwischenzeit auf einem Treuhandkonto geparkt. Seit der ursprünglichen Rückforderung durch die EU-Kommission sind acht Jahre vergangen, bis der Europäische Gerichtshof ein finales Urteil gefällt hat.
Apple sah sich in der Angelegenheit im Unrecht, da das Unternehmen der Ansicht war, dass der erwirtschaftete Gewinn überwiegend in den USA versteuert werden sollte. Die zusätzlichen Steuerzahlungen in Irland empfand Apple als doppelte Belastung.
„Steuerdeals“: Irland und Luxemburg
Grundsätzlich herrscht in der EU freier Wettbewerb. Deshalb ist es einzelnen Mitgliedstaaten untersagt, diesen Wettbewerb mit besonderen Vergünstigungen für einzelne Firmen zu verzerren. Für Irland und Luxemburg hagelte es in der Vergangenheit heftige Kritik wegen Steuerdeals.
Auch für Google gab es eine Strafe
Im Fall von Google ging es um eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Dabei verhängte die Europäische Kommission 2017 eine Geldbuße gegen den Suchmaschinenbetreiber, weil dieser seinen eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ in 13 nationalen Märkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegenüber Konkurrenten bevorzuge.
Der Vorwurf: Google hat seine Marktmacht missbraucht, indem es seine eigenen Suchergebnisse an oberster Stelle mit attraktiven Bild- und Textinformationen platzierte und die Produkte in “Boxen“ hervorgehoben hat. Die Suchergebnisse konkurrierender Preisvergleichsdienste sollen durch Ranking-Algorithmen von Google herabgestuft worden sein.
2,4 Milliarden Euro fällig
Zwar klagten Google und der Mutterkonzern Alphabet gegen die Strafe vor dem Gericht der Europäischen Union – allerdings erfolglos. Als nächste Instanz musste auch hier der EuGH ein finales Urteil fällen. Er wies das Rechtsmittel zurück und bestätigte das Urteil und vor allem die vom Gericht verhängte Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.