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Apple öffnet „Tap to Pay“ für Konkurrenten, um EU-Kartellstrafe zu verhindern

PAY WITH APPLE PAY AT THE NFC TERMINAL. ©APPLE
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Die Europäische Kommission hat Apples Zusagen genehmigt, sein „Tap to Pay“-Zahlungssystem – ergo die NFC-Schnittstelle – für iPhones für Konkurrenten zu öffnen und damit eine möglicherweise hohe Geldstrafe zu vermeiden. Die Regulierungsbehörden hatten Apple 2022 beschuldigt, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, indem es den Zugang zu seiner mobilen Zahlungstechnologie einschränkte.

Als Reaktion darauf schlug Apple im Januar vor, Drittanbietern von mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten Zugang zur kontaktlosen Zahlungsfunktion in seinem iOS-Betriebssystem zu gewähren. Nachdem Apple seine Vorschläge nach Tests und Rückmeldungen angepasst hatte, erklärte die Kommission, dass diese „endgültigen Verpflichtungen“ ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumen würden.

Wichtige Änderungen zugunsten von Wettbewerbern und Kunden

„Die heutigen Verpflichtungen beenden unsere Untersuchung von Apple Pay“, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für Wettbewerbspolitik, auf einer Pressekonferenz in Brüssel. „Die Verpflichtungen bringen wichtige Änderungen in der Art und Weise, wie Apple in Europa operiert, zum Vorteil von Wettbewerbern und Kunden.“

Apple erklärte in einer vorbereiteten Stellungnahme, dass es „Entwicklern im Europäischen Wirtschaftsraum eine Option zur Verfügung stellt, um kontaktlose NFC-Zahlungen und kontaktlose Transaktionen zu ermöglichen“, etwa für Autoschlüssel, Firmenausweise, Hotelschlüssel und Konzerttickets.

Frist bis zum 25. Juli gesetzt

Apple muss sein Zahlungssystem in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein bis zum 25. Juli öffnen. „Ab diesem Datum werden Entwickler in der Lage sein, eine mobile Geldbörse auf dem iPhone mit der gleichen ‚Tap-and-Go‘-Erfahrung anzubieten, die bisher Apple Pay vorbehalten war“, sagte Vestager.

Die Änderungen werden für ein Jahrzehnt in Kraft bleiben und von einem Treuhänder überwacht. Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht können mit Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden, was im Falle von Apple Dutzende Milliarden Euro hätte betragen können.

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