Mobile Payment

Muss Apple in Österreich den NFC-Chip des iPhones freigeben? Der Handelsverband meint ja.

Apple Pay mit Erste-Bank-Karte © Erste Bank
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Das ein kleiner Chip einmal für Gesetzesänderungen sorgen wird, damit hätte man im 20. Jahrhundert wohl nicht gerechnet. Doch heute, Anfang 2020, dreht sich nun auch in Österreich die Diskussion genau darum. Genauer gesagt geht es um den NFC-Chip, der in iPhones verbaut ist. Dieser wird bei Apple Pay dazu genutzt, um die drahtlose Kommunikation zwischen dem Smartphone und einem Bezahl-Terminal in Geschäften auszulösen.

Der Handelsverband fordert von der neuen, türkis-grünen Regierung nun neue Regeln für diesen NFC-Chip. „Keinem Kunden sollte die Bezahlung per Handy verwehrt bleiben, nur weil sich seine Hausbank nicht mit Apple über eine Kooperation einigen konnte. Daher brauchen wir schnellstmöglich eine gesetzliche Verpflichtung für große Digitalkonzerne, bestimmte technische Infrastrukturleistungen wie die NFC-Schnittstellen zur Verfügung stellen zu müssen“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

„Auf monopolistische Entwicklungen“ reagieren

Apple Pay ist in Österreich derzeit bei den Banken N26, Erste Bank & Sparkassen, Raiffeisen, Bank Austria, Revolut, Boon und Volksbank verfügbar – doch eben nicht bei allen Banken. Denn Bank und Apple müssen eine Kooperation schließen, die auch beinhaltet, dass die App der Bank auf den NFC-Chip zugreifen und so Zahlungen auslösen kann. Bei Android-Geräten ist das anders – da können Bezahl-Apps von Banken und anderen Dienstleistern frei auf die NFC-Chips zugreifen. Allerdings: Auch Google Pay und Samsung Pay sollen 2020 in Österreich starten und werden auf Geräten wohl vorinstalliert sein.

Der Handelsverband, der auch REWE oder Spar zu seinen Mitgliedern zählt, will von der Regierung nun Digitalinfrastrukturgesetz sehen, dass in der Plattform-Ökonomie für faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer sorgt – und dazu gehöre auch, dass jeder frei den NFC-Chip des iPhones nutzen kann. „Die Zeiten haben sich durch den weltweiten Siegeszug der Plattformökonomie geändert. Der Staat muss die Souveränität auch im digitalen Kontext sicherstellen. Daher braucht es eine Art ‚Digitalinfrastrukturgesetz‘ als große Klammer, um auf monopolistische Entwicklungen künftig besser reagieren zu können“, so Will.

Deutschland mit „Lex Apple Pay“

Vorbild für ein solches Gesetz könnte einmal mehr Deutschland sein. Dort wurde Ende 2019 ein neues Gesetz verabschiedet, das Apple dazu zwingen soll, seine NFC-Schnittstelle zu öffnen. In einem Ergänzungsantrag zum Zahlungsdiensteaufsichtgesetz (ZAG) heißt es, dass „Unternehmen, die durch technische Infrastrukturleistungen zu dem Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäftes im Inland [beitragen]“, allen anfragenden Dienstleistern ihre Infrastrukturleistungen gegen „angemessenes Entgelt“ und unter „angemessenen Zugangsbedingungen“ öffnen müssen. Der deutsche Bundesrat hat ausdrücklich angemerkt, dass damit auch das „Geschäftsmodell Apple Pay“ gemeint ist.

Der wichtige Teil des Gesetzes ist „angemessenes Entgelt“. Noch ist nicht klar, wie viel Apple von deutschen Banken verlangt, die Zugang zum NFC-Chip wollen. Prinzipiell funktioniert das Geschäftsmodell von Apple Pay folgendermaßen: Der iPhone-Konzern schneidet bei den Interbanken-Entgelten mit, die die Bank eines Händlers an die Bank des mit Karte zahlenden Kunden entrichten muss. In der EU dürfen die Interbanken-Entgelte bei Kartentransaktionen seit 2015 höchstens 0,3 Prozent bei Kreditkarten und 0,2 Prozent bei Debit-Karten (auch Bankomatkarten) sein. Wie viel Apple von diesen Promille bekommt, ist ein Geheimnis.

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