Apple verstößt gegen DMA-Regeln der EU, Milliardenstrafen drohen
Die Europäische Kommission hat Apple heute mitgeteilt, dass die App-Store-Regeln des Unternehmens nach vorläufiger Einschätzung gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen. Die Regeln verhindern demnach, dass App-Entwickler:innen Verbraucher:innen frei auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte lenken können. Im schlimmsten Fall könnten Apple Milliardenstrafen drohen. Zuletzt wurde dem Konzern schon eine Geldstrafe von satten 1,8 Milliarden Euro wegen Beschränkungen des Zugangs zu Musik-Streaming-Diensten (v.a. Spotify) aufgebrummt,
Darüber hinaus leitete die Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Apple ein. Es bestehen Bedenken, dass die neuen vertraglichen Anforderungen für Drittanbieter von Apps und App-Stores, einschließlich der neuen „Core Technology Fee“ (CTF) von Apple, nicht ausreichen, um die wirksame Einhaltung der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des DMA zu gewährleisten. Die CTF wurde von Developern scharf kritisiert, weil sie sich als Kostenfalle für unter anderem europäische App-Startups erwies.
„Core Technology Fee“ von Apple als Kostenfalle für europäische App-Startups
Apples Geschäftsbedingungen ermöglichen keine freie Steuerung durch Entwickler
Apple verfügt derzeit über drei Geschäftsbedingungen, die das Verhältnis zu App-Entwicklern regeln, einschließlich der Steuerungsregeln des App Store. Die EU-Kommission stellt vorläufig fest, dass keine dieser Geschäftsbedingungen es Entwickler:innen erlaubt, ihre Kunden frei zu steuern. Außerdem erlaubt Apple unter den meisten Geschäftsbedingungen für App-Entwickler die Steuerung nur durch „Link-Outs“, die jedoch mehreren von Apple auferlegten Beschränkungen unterliegen.
Zudem gehen die von Apple erhobenen Gebühren über das hinaus, was für eine Vergütung der Vermittlung des Erstkontakts zu einem neuen Kunden durch Entwickler über den App Store unbedingt erforderlich ist. Wenn sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen sollte, würde keine der drei Geschäftsbedingungen von Apple Artikel 5 Absatz 4 des DMA entsprechen.
Neue Untersuchung zu Apples Vertragsbedingungen eingeleitet
Die Kommission hat heute auch eine dritte Untersuchung wegen Nichteinhaltung der Vorschriften gegen Apples neue Vertragsbedingungen für Entwickler als Voraussetzung für den Zugang zu einigen der durch den DMA ermöglichten neuen Funktionen eingeleitet. Die Kommission wird untersuchen, ob diese neuen vertraglichen Anforderungen, insbesondere die Core Technology Fee von Apple, gegen Artikel 6 Absatz 4 des DMA verstoßen.
Außerdem wird die Kommission prüfen, ob die mehrstufige Benutzerführung von Apple zum Herunterladen und Installieren alternativer App-Stores oder Apps auf iPhones sowie die Zulassungsvoraussetzungen für Entwickler in Bezug auf die Möglichkeit, alternative App-Stores anzubieten oder Apps direkt aus dem Web auf iPhones zu verteilen, mit dem DMA vereinbar sind.
Hier eine Liste der Strafen, die Big Tech-Unternehmen in den letzten 20 Jahren in der EU ausgefasst haben:
Big Tech | Strafe in € | Verstoß | Jahr | Behörde |
4,3 Mrd. | Missbrauch von Android | 2018 | EU-Kommission | |
2,4 Mrd. | Bevorzugung von Google Shopping | 2021 | EU-Kommission | |
Apple | 1,8 Mrd. | Beschränkung von Musik-Streaming | 2024 | EU-Kommission |
1,5 Mrd. | Missbrauch bei Online Advertising | 2019 | EU-Kommission | |
Meta | 1,2 Mrd. | Verstoß gegen GDPR | 2023 | irische Datenschutzbehörde |
Microsoft | 899 Mio. | ungerechtfertigte Lizenzgebühren | 2008 | EU-Kommission |
Amazon | 746 Mio. | Verstoß gegen GDPR | 2021 | Datenschutzbehörde in Luxemburg |
Microsoft | 561 Mio. | Einschränkung der Browser-Wahl bei Windows | 2013 | EU-Kommission |
Meta | 405 Mio. | Verstoß gegen GDPR bei Instagram | 2022 | irische Datenschutzbehörde |
Meta | 265 Mio. | Verstoß gegen GDPR bei Facebook | 2022 | irische Datenschutzbehörde |
Meta | 225 Mio. | Verstoß gegen GDPR bei WhatsApp | 2021 | irische Datenschutzbehörde |