Artenvielfalt: Mindestens 10 Prozent Naturflächen in Landwirtschaft gefordert
Vor wenigen Wochen hat die Europäische Union den Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität vorgestellt. Insgesamt drei Schwerpunktbereiche nennt der Aktionsplan. So wurden in den Bereichen Förderung des Verbrauchs, Ausbau der Produktion und weitere Stärkung der Nachhaltigkeit insgesamt 23 Maßnahmen für eine Steigerung der Bioproduktion genannt. Mit diesem soll das Ziel der EU, den Bioflächenanteil innerhalb des Staatenverbundes bis 2030 auf 25 Prozent zu erhöhen, erfüllt werden.
Jetzt sind die Mitgliedsstaaten angehalten die Maßnahmen des Planes in ihre nationalen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)-Strategiepläne mit einfließen zu lassen. Das Landwirtschaftsministerium hat nun aktuell erste Fachentwürfe für die österreichische Variante veröffentlicht. Der österreichische Umweltdachverband und die Umweltschutzorganisation Birdlife haben sich nun bereits dazu geäußert.
Attraktive Prämien für Betriebe notwendig
Die aktuell geplanten Maßnahmen finden sowohl positive als auch negative Resonanz bei den Umweltschutzverbänden. Der Geschäftsführer des Umweltdachverbandes Gerald Pfiffinger: „,Bio‘ und konventionelle Betriebe werden sich künftig mehr um Biodiversität kümmern müssen – eine Verbesserung im Vergleich zur vergangenen GAP-Periode.“ Außerdem hofft er auf entsprechende attraktive Prämien, mit welchen die Betriebe für die Umsetzung von biodiversitätsfördernde Maßnahmen belohnt werden. Entsprechende Kalkulationen liegen bisher aber nicht vor. Auch Kritik wird laut. Pfiffinger: „Begrüßt werden auch die Erweiterung des ergebnisorientierten Ansatzes neben Biodiversität auf Boden und Klima – leider fehlen die Almen – und die Erweiterung der Naturschutzmaßnahme auf Almen. “
Auch von BirdLife Österreich gibt es noch Verbesserungswünsche. Der BirdLife Österreich Geschäftsführer, Gábor Wichmann: „Eine Weiterführung der aktuellen GAP-Architektur mit kleinen Verbesserungen ist keine ausreichende Lösung. Vor allem wertvolle Wiesen, wie Streuwiesen oder Trockenrasen, aber auch Hutweiden und bunte Blumenwiesen, die von Glatt- oder Goldhafer dominiert werden, brauchen verstärkten Schutz.“
Mindestens 10 Prozent Naturflächen gefordert
Insbesondere das Konzept des Abgestuften Wiesenbaus sei bisher unzureichend gefördert und brauche entsprechende Betriebsprämien sind sich beide Organisationen einig. Insgesamt braucht es ihren Einschätzungen nach mindestens zehn Prozent Naturflächen auf Agrarflächen. Nur so könne die Artenvielfalt erhalten und geschützt werden.
Bis 17. Mai 2021 können nun Verbesserungsvorschläge an den bisherigen Entwürfen beim Landwirtschaftsministerium eingereicht werden.