corona-Hilfen

Ausfallbonus ab heute auch für indirekt betroffene Firmen beantragbar

Finanzminister Gernot Blümel. © BMF/Wenzel
Finanzminister Gernot Blümel. © BMF/Wenzel
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Fixkostenzuschuss, Härtefallfonds, Umsatzersatz, Verlustersatz, Kurzarbeit – und jetzt kommt auch noch der Ausfallsbonus dazu. Dieser ist laut Finanzminister Gernot Blümel, wie er am Dienstag vormittag bei einer Pressekonferenz sagte, sowohl für direkt vom Lockdown betroffene Unternehmen zu holen als auch für indirekt betroffene – also Firmen, die mit den geschlossenen Unternehmen einen Großteil ihrer Umsätze machen (vor allem Zulieferer). Ziel des Ausfallsbonus ist, Unternehmen „finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie“ zu geben.

Der Ausfallsbonus ist mit 60.000 Euro gedeckelt und beträgt je nach Höhe des Umsatzausfalls bis zu 30 Prozent des Vergleichsumsatzes des Vormonats von 2019. In Frage kommen alle Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben. Der Ausfallbonus kommt nach Beschwerden aus der Wirtschaft.

Kritisiert wurde, dass der Umsatzersatz nicht wirklich greifen konnte. „Somit erhalten bei einem entsprechenden Umsatzausfall auch jene Betriebe den Ausfallsbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter oder indirekter erheblicher Betroffenheit (im Sinne der jeweiligen Richtlinien) nicht beantragen konnten“, heißt es aus dem Finanzministerium.

„Ein paar Klicks“

Der Ausfallsbonus kann ab heute nachmittag von Unternehmen via FinanzOnline beantragt werden – also auch rückwirkend für November und Dezember 2020, und bis zum Juni 2021. Zur Antragstellung ist kein Steuerberater notwendig. Laut Blümel reichten die Angabe des Umsatzes aus dem Vergleichsmonat des Vorjahres und „ein paar Klicks“, das erste Geld solle bereits innerhalb von zehn Tagen auf den Konten der Firmen eingehen.

Der Ausfallsbonus kann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – auch dann bezogen werden, wenn das Unternehmen bereits andere Hilfen erhalten hat – also etwa Fixkostenzuschuss oder Umsatzersatz. Wichtig zu wissen dabei ist, dass die maximal 60.000 Euro pro Monat sich zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus im engeren Sinn und und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 zusammen setzen.

Auch die Obergrenzen für Hilfsgelder, die Österreich EU-Regeln zufolge an Firmen machen darf, wurden hinaufgesetzt. Für dem Fixkostenzuschuss II wird der Förderdeckel von bisher 800.000 auf 1,8 Millionen Euro angehoben, der Verlustersatz ist nunmehr mit 10 Millionen Euro gedeckelt (zuvor 3 Mio.), heißt es aus der Wirtschaftskammer. Denn etwa 670 Unternehmen mit insgesamt 300.000 Mitarbeitern sind laut Finanzminister Blümel an die Förderdeckel gestoßen -sie haben nunmehr Chance auf weitere Zuschüsse.

Kurzarbeit wird fortgesetzt

Ebenfalls wichtig für Unternehmer zu wissen: Die aktuelle Regelung zur Kurzarbeit läuft bald aus, doch es soll eine Nachfolgeregelung kommen. Diese will Arbeitsminister Martin Kocher bereits in den nächsten Tagen präsentieren. Auch beim Home-Office-Paket gibt es Fortschritte. Dieses ist seit Montag in Begutachtung und  soll Anfang April in Kraft treten, so Kocher.

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