„Austria Limited“: Neue Gesellschaftsform soll Gründungen in Österreich erleichtern
Die Regierungsklausur, die diese Woche in Wien stattfand, endet mit einem „Mega-Wumms“ – in Anlehnung an das gigantische Konjunkturpaket, das in der Corona-Krise schon in Deutschland geschnürt wurde. Zu den bisherigen 38 Milliarden Euro kommen weitere 12 Milliarden dazu – mit den bis zu 7 Milliarden Euro für der Verlängerung der Fixkostenzuschüsse sind es sogar 19: Macht unterm Strich also bis zu 57 Milliarden Euro, die die Bundesregierung für die Bewältigung der Corona-Folgen locker machen will.
Enthalten ist in den Maßnahmen auch ein „Gründer-Paket“ – eine neue Offensive zur Förderung von Jungunternehmen in der Größenordnung von 450 Millionen Euro. Dabei sticht heraus, dass es eine neue Gesellschaftsform geben soll, und zwar die so genannte „Austria Limited“. Diese ist kein Kind der Corona-Krise, sondern wurde von der Regierung bereits im Regierungsprogramm im Jänner angekündigt (siehe hier).
10.000 Euro Stammkapital
„Eines der wesentlichen Themen ist eine neue Rechtsform für die Gründung von Startups – eine neue Austria Limited, die notwendig ist und die wir auch umsetzen werden. Was auch wichtig ist, ist die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro“, sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bereits vor mehreren Monaten im Gespräch mit Trending Topics. Derzeit muss das Stammkapital für eine österreichische GmbH mindestens 35.000 Euro betragen – sicher eine Hürde für viele beim Gründen.
Das Regierungsprogramm sieht vor, dass diese neue Gesellschaftsform eine unbürokratische Gründung ermöglicht, also etwa auch auf dem digitalen Behördenweg erledigbar ist. Auch die Anteilsvergabe an mögliche Investoren sowie Mitarbeiter soll „mit minimalen, digitalen Behördenwegen“ möglich werden. Transparenz, wer an der Gesellschaft beteiligt ist, soll auch gewährleistet werden.
Neuauflage der GmbH light?
Das Konzept erinnert (zumindest was die Höhe der Stammeinlage betrifft) an die GmbH light, die 2013 als Möglichkeit geschaffen wurde, eine GmbH mit einem Kapital von 10.000 statt zuvor 35.000 Euro zu gründen. Doch das entsprechende Gesetz wurde bald wieder zurück genommen, die GmbH light wurde durch die gründungsprivilegierte GmbH ersetzt, die Stammeinlage beträgt dann mindestens 10.000 Euro. Spätestens mit Ablauf der Gründungsprivilegierung nach zehn Jahren müssen die Gesellschafter ihre Einzahlungen auf den regulären Mindestbetrag von zumeist 17.500 Euro aufstocken.
Was bei der GmbH aber immer wieder bekrittelt wird: Nach der Gründung geht es gerade bei Startups oft darum, dass Anteile an Investoren verkauft oder an Mitarbeiter vergeben werden wollen. Das ist aufwendig und kompliziert und meist mit einigen Kosten verbunden. Eine Möglichkeit bei der geplanten „Austria Limited“ zu schaffen, Anteile schnell und einfach vergeben zu können, ist sicher für viele Gründer eine Erleichterung.
Welche weiteren Punkte das Gründer-Paket und die Deregulierungs-Offensive beinhalten, ist noch offen – weitere Details soll es schon bald geben. Erleichterungen beim Gründen sind sicher sinnvoll. Im Zuge der Corona- und der Wirtschaftskrise ist zu erwarten, dass viele Unternehmen zusperren müssen. Um mehr Arbeitsplätze zu schaffen, wird es auch notwendig sein, dass in den nächsten Jahren auch wieder mehr gegründet wird.