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Austria Limited: Notare lobbyieren für Verbleib im Gesellschaftsrecht

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Die Einführung einer neuen Gesellschaftsrechtsform unter dem Arbeitstitel „Austria/n Limited“ hat derzeit auch zur Folge, dass hinter den Kulissen intensiv für bzw. dagegen lobbyiert wird. Während von Seiten der Startup-Szene auf eine neue Rechtsform, die das Gründen und Führen eines Jungunternehmens erleichtert, gedrängt wird, sind nicht alle restlos von dem Vorhaben begeistert. Wie Trending Topics erfahren hat, soll es in Hintergrundgesprächen bereits heiß hergehen und sich die Fronten verhärten.

Zur schnellen Erinnerung: Einem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zufolge ist bei der Austria Limited auch geplant, dass der „gesamte Gründungsvorgang digital abgewickelt“ werden können soll. Und das schmeckt einer Interessenvertretung, die bis dato an Unternehmensgründungen gut mitverdient hat, nicht wirklich: den Notaren. Sie sehen sich künftig, wenn der Gesellschaftsvertrag unterzeichnet wird, nicht mehr mit am Tisch sitzen – wofür ja meistens vierstellige Honorare zu bezahlen sind.

„Austrian Limited als AG ist zielführender als die Neuauflage der GmbH“

„Verbesserungsbedarf“

In einem Schreiben an Vertreter der Wirtschaftskammer und die Arbeitsgruppe „Reform des Gesellschaftsrechts“ im Justizministerium, das Trending Topics vorliegt, pocht die österreichische Notariatskammer auf die „Beibehaltung der notariellen Beteiligung im Gesellschaftsrecht“ und betont die „notarielle Beratung als Qualitätsmerkmal der Unternehmensgründung“.

Man sehe „Verbesserungsbedarf insbesondere im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aktiengesellschaft, sowie auch um die im Regierungsprogramm eingebrachten besonderen Bedürfnisse von Start Ups“, heißt es in dem Schreiben. Die Notariatskammer vertritt eigenen Angaben zufolge 1.100 Juristinnen und Juristen in derzeit 526 Notariaten in ganz Österreich und schreibt sich ein „hochqualitatives Beratungsangebot im Sinne der Gründer“ auf die Fahnen.

Und weiter: Die Beratung und die Herstellung eines individuell angepassten Gesellschaftsvertrages sei „für das jeweilig in Gründung befindliche Unternehmen „eminent wichtig“, und Beratung seitens der Notare sei „notwendig und wertvoll“. Mit Hilfe der Beratung durch den Notar könnten „rechtliche Gefahren minimiert und damit die Nachhaltigkeit der Unternehmensinvestition abgesichert sowie die Bestandsdauer von neu gegründeten Unternehmen verbessert“ werden, heißt es weiter.

Warnung vor dem digitalen Notariatsakt

Bei Anwälten, die Startups vertreten, sieht man den Notariatsakt (und auch sein digitales Pendant, sollte es dieses geben) als problematisch. „Am gefährlichsten ist es, wenn gute Reformen daran scheitern, dass ihre praktische Umsetzung durch Bürokratie gedrosselt bleibt, etwa wenn notarielle Formhürden in ein digitales Kleid gegossen werden“, sagte etwa Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der sich mit der Thematik der Austria Limited und der Reform des Gesellschaftsrechts intensiv beschäftigt hat, im Dezember 2020 zu Trending Topics.

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„Notariat Teil des Prozesses“

Aus dem Justizministerium heißt es zur neuen Gesellschaftsform, dass man derzeit intensiv daran arbeite. „Dazu sind wir im regelmäßigen Austausch mit Expert*innen, Gründer*innen und Investor*innen. Auch Vertreter*innen des Notariats sind selbstverständlich Teil dieses Prozesses. Ziel der Reform ist eine Lösung, die treffsicher, unbürokratisch und rechtssicher ist, damit die neue Regelung auch gut von der Praxis angenommen wird.“

Die neue Gesellschaftsform solle unter anderem Startups und innovative KMUs eine schnelle, einfache und digitale Gründung erlauben. „Dennoch müssen aber auch hohe Standards an Transparenz und Rechtssicherheit beibehalten werden. In den Arbeitsgruppen des Bundesministeriums für Justiz wird dabei aktuell gerade auch Vorschläge zur Gründung dieser Gesellschaft und die Rolle der verschiedenen Akteure diskutiert“, heißt es weiter. Zeithorizont gibt es noch keinen genauen.

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