„Austrian SDG Award“ sucht Vorbilder in Sachen Nachhaltigkeit
Zum vierten Mal wird in Österreich der „Austrian SDG Award“ an jene Unternehmen oder Initiativen verliehen, die die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen besonders im Fokus haben. Die Zeremonie findet voraussichtlich im Dezember in der Wiener Hofburg statt – Einreichungen werden noch bis 16. Oktober angenommen.
SDGs in Prozesse „umfassend integriert“
Der Preis rund um die „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der UNO wird seit 2017 vom Ethik-Beirat des Senats der Wirtschaft verliehen. In den ersten beiden Jahren ging es dabei ausschließlich um „Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben“, seit letztem Jahr wird der Award auch in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien und Städte/Gemeinden vergeben. Die Jury besteht aus dem Ethik-Beirat, der sich aus Nachhaltigkeits-Experten, Unternehmern und Experten aus dem öffentlichen Sektor zusammensetzt.
2019: SDG-Award für Startup Markta
Vergangenes Jahr gab es rund 130 Einreichungen, von denen die Unternehmen Spirit Design, Krallerhof, das Startup Markta, das Laaerberg Gymnasium, die Wiener Volkshochschulen, der Schulverein Sta. Christiana Frohsdorf , der ORF, das Klimabündnis Niederösterreich, der Verlag Lebensart, die Vorarlberger Gemeinde Nenzing, die Stadt Bregenz und das Römerland Carnuntum ausgezeichnet wurden.
Hier kann man sich für den Austrian SDG Award bewerben
Unser Ziel ist es, nicht nur bemerkenswerte Aktivitäten und Best Practice-Vorreiter gebührend auszuzeichnen, sondern gleichzeitig ein Bewusstsein und Anreize für Alle zu schaffen, sich in Zukunft die SDGs als Kompass für Ihr Handeln vorzugeben“
, sagt Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senats der Wirtschaft.
Mitmachen kann man in folgenden Kategorien:
Unternehmen: Branchen-Vorreiter, die die SDGs in Prozesse und Produkte integriert haben
Jugend/Bildung: Initiativen von und für Jugendliche
Medien/Journalisten: Für mediale Bemühungen, „ein bisher nicht allgemein bekanntes Thema einer breiteren Öffentlichkeit zuzuführen“
Gemeinden/Städte: Für die Vorbildwirkung „herausragender Beispiel-Gemeinden“