„aws Gründung im ländlichen Bereich“: Bis zu 50.000 Euro für Firmen
Das Austria Wirtschaftsservice (aws) hat zum siebten Mal das Förderungsprogramm „aws Gründung im ländlichen Bereich“ gestartet. Unternehmensgründungen können im Zuge des Programms bis zu 50.000 Euro Unterstützung beantragen. Wie der Name schon sagt, müssen die Firmen dabei aus dem ländlichen Bereich stammen. Sie müssen einen Mehrwert für die jeweilige Region schaffen und zudem mit den Regionalkonzepten im Einklang stehen. Unternehmen können ab sofort Anträge stellen, die Einreichfrist läuft bis zum 30. September 2021.
aws entscheidet über Förderung
Im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) und in Zusammenarbeit mit der Agrarmarkt Austria (AMA) veranstaltet das aws das Förderprogramm. Kofinanziert wird die Förderung aus Mitteln der EU. Die Auswahl erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip in einem zweistufigen Prozess. Dann erfolgt die finale Förderentscheidung auf Vorschlag einer Jury durch das aws, die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt durch die AMA.
„Unternehmen und Projekte aus den ländlichen Regionen Österreichs tragen maßgeblich zur positiven Entwicklung des Wirtschaftsstandorts bei. Sie schaffen wichtige Innovationen und vor allem auch neue Arbeitsplätze dort, wo sie auch gebraucht werden. Daher freut es mich besonders, dass wir mit dem Programm ‚aws Gründung im ländlichen Bereich‘ nun eine weitere Förderungsrunde anbieten können“, sagt Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
„Ländlicher Raum sprüht vor Innovationen“
Pro ausgewähltem Unternehmen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 50.000 Euro vorgesehen – bei maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten. Der Projektzeitraum beträgt laut aws typischerweise zwölf und maximal 24 Monate. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche anhand eines Projektkonzeptes. Einige Kriterien müssen die Firmen für den Antrag erfüllen. Ihre Gründung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, sie müssen den Sitz in Österreich haben und die Kosten des Investitionsprojektes müssen sich im Rahmen zwischen 20.000 Euro und 200.000 Euro befinden.
„aws Creative Impact“: Zusätzliche drei Millionen Euro für kreative Unternehmen
„Der ländliche Raum sprüht nur so von Innovationen in ganz unterschiedlichen Branchen, etwa in der Landwirtschaft oder auch im Lebensmittelbereich. Diese Innovationskraft ist ein wichtiger Faktor zur Erhaltung von lebendigen und lebenswerten Regionen, daher unterstützen wir innovative Gründerinnen und Gründer bei der Entwicklung ihrer Ideen“, so Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.