Prospektpflicht

Bald kann per Crowdfunding mehr Geld eingesammelt werden – aber nicht so viel wie in Deutschland

Längst mehr als Groscherlgeld, was bei Crowd-Kampagnen zusammenkommt. © Fotolia/lemontreeimages
Längst mehr als Groscherlgeld, was bei Crowd-Kampagnen zusammenkommt. © Fotolia/lemontreeimages
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Die Regeln für Crowdfunding werden voraussichtlich am 21. Juli gelockert. Bis dahin sollen geplante Änderungen des Kapitalmarktgesetzes und des Alternativfinanzierungsgesetzes inkraft treten. Schafft der Entwurf den Weg durch Nationalrat und Bundesrat, kann künftig per Crowdfunding mehr Geld eingesammelt werden.

Der Schwellenwert für die vereinfachte Informationspflicht bei öffentlichen Angeboten wird dann von 1,5 Millionen Euro auf 2 Millionen Euro angehoben. Unter 250.000 Euro gibt es keine Informationspflicht – bisher liegt diese Grenze bei 100.000 Euro. Bei Crowdfundig-Projekten können in Österreich also künftig bis zu 2 Millionen Euro eingesammelt werden.

EU-Rahmen nicht ausgeschöpft

Österreich bewegt sich damit allerdings am unteren Rand des von der EU vorgegebenen Rahmens. Vergangenes Jahr hat die EU den Rahmen für die Prospektfreigrenze von 1 Million Euro bis 8 Millionen Euro festgelegt – innerhalb dieses Bereichs können Mitgliedstaaten den Betrag frei festsetzen.

Die österreichische Entscheidung könnte zu einem Wettbewerbsnachteil führen, kritisiert die Wiener Börse in einer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf. „Diesbezüglich regen wir an, von dieser Option Gebrauch zu machen und die Wertgrenze von 8 Mio. Euro ganz auszuschöpfen, um einen Wettbewerbsnachteil österreichischer Emittenten in Europa zu verhindern“, heißt es.

Der Entwurf der Regierung in Deutschland sieht etwa eine volle Ausschöpfung des Rahmens vor und will die nationale Prospektfreigrenze bei 8 Millionen Euro festlegen. Die Wirtschaftskammer Österreich wünscht sich in einer Stellungnahme wenigstens eine Anhebung der Freigrenze auf 4 Millionen Euro.

Argument Kleinanlegerschutz

Hintergrund des niedrigen Schwellenwertes in Österreich ist der Kleinanlegerschutz. Dementsprechend fordert die Finanzmarktaufsicht (FMA) den niedrigsten Schwellenwert, den die EU zulässt, also nur eine Million Euro. Das Alternativfinanzierungsgesetz schützt Anleger dadurch, dass sie maximal 5.000 Euro pro Jahr und Projekt investieren dürfen, außer sie können ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als 2.500 Euro nachweisen. Hier ändert sich nichts, Verstöße sollen aber weniger scharf geahndet werden.

2017 brachte Crowdfunding fast 29 Mio. Euro

Das Alternativfinanzierungsgesetz ist 2015 inkraft getreten und hat in Österreich eine rechtliche Grundlage für alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding geschaffen. Seither ist es KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz möglich, alternative Finanzierungsinstrumente zu nutzen, ohne ein aufwändiges Kapitalmarktprospekt erstellen zu müssen. Damals rechnete die Regierung mit 65 Millionen Euro, die jährlich über Crowdfunding in Startups fließen könnten. 2017 nahmen österreichische Crowdfunding-Plattformen fast 29 Millionen Euro ein – im Vergleich zum Jahr davor ein Wachstum von mehr als 46 Prozent.

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