Balkonkraftwerke ab 2024 von Umsatzsteuer befreit
Seit der Energiekrise im vergangenen Jahr haben immer mehr Menschen Interesse an Balkonkraftwerken (wir berichteten). Dabei handelt es sich um kleine Photovoltaik-Anlagen, die sich auf Balkonen montieren lassen. Dort erzeugen sie sauberen Strom für die Wohnung. Diejenigen, die an eine solche Anschaffung denken, sollten den Kauf aber erst im kommenden Jänner tätigen. Denn ab 2024 sind PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt von der Umsatzsteuer befreit. Der Wegfall der Steuer gilt auch für Balkonkraftwerke, berichtet Vienna.at.
Balkonkraftwerke bis vorerst 2026 von Steuer befreit
Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus ein oder zwei Modulen, die höchstens 800 Watt an Leistung liefern und an einer Steckdose angesteckt werden. Die Umsatzsteuerbefreiung hat der Nationalrat am Dienstag im Rahmen der Budgetbegleitgesetze beschlossen. Damit fallen für viele private PV-Anlage auch die Förderanträge bei der OeMAG weg, die seit dem Photovoltaik-Boom 2022 für viel Frust gesorgt hatten, weil das Budget oft binnen weniger Minuten ausgeschöpft war.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt vorerst bis 2026. Der grüne Energiesprecher Lukas Hammer sagte, dass man den Markt beobachten werde, um zu schauen, ob die Installationsfirmen die Senkung an die Kund:innen tatsächlich weitergeben. Für Steckersolaranlagen bis 800 Watt, die etwa am Balkongeländer oder auch auf Gartenhütten installiert werden, gibt mit der Umsatzsteuerbefreiung überhaupt zum ersten Mal eine Förderung durch den Bund.
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Mini-PV-Anlagen seit 2022 im Trend
2022 und 2023 gab es einen regelrechten Boom dieser Mini-PV-Anlagen, für die eine Meldung an den Netzbetreiber und ein Anstecken an einer Steckdose reicht. Zu kaufen gibt es diese im Fachhandel, in Baumärkten und online. Abhängig von Sonneneinstrahlung, Stromverbrauch und Höhe des Strompreises sollen sich diese Anlagen innerhalb weniger Jahre rechnen.