„Beihilfe zum Völkermord“: Rohingya-Minderheit verklagt Facebook auf 150 Mrd. Dollar
Es ist eine Klageschrift, die beispiellos ist: Die US-Anwaltskanzlei Edelson hart im Namen der muslimischen Minderheit der Rohingya, die aus Myanmar vertrieben wurden, Sammelklage gegen den Internet-Konzern Meta, zu dem Facebook gehört, bei einem kalifornischen Gericht eingereicht. Für die Beihilfe zum Völkermord durch die Verbreitung von Hassbotschaften gegen Rohingya-Angehörigen werden 150 Milliarden Dollar Entschädigung gefordert.
Die Klage wird angeführt von einer Angehörigen der Rohingya, die aus Myanmar flüchtete und seit 2012 in den USA lebt. Sie will mehr als 100.000 weitere Angehörige der muslimischen Minderheit hinter sich versammeln, um den spektakulären Betrag von dem US-Internet-Konzern, der an der Börse mit 900 Milliarden Dollar bewertet wird, zu erstreiten. Die Vertreibung der Rohingya soll mehr als 750.000 Menschen betreffen. Derer Internationale Gerichtshof (IGH) verurteilte Myanmar wegen den Massenmorden an den Rohingya des Völkermords.
„Wesentliche Ursache für den Völkermord“
Die Vorwürfe gegen Facebook und seine Manager wiegen schwer. „Die Rohingya sind zwar seit langem Opfer von Opfer von Diskriminierung und Verfolgung, aber das Ausmaß und die Gewalttätigkeit dieser Verfolgung haben sich im letzten Jahrzehnt dramatisch verändert: von Menschenrechtsverletzungen und sporadischer Gewalt zu Terrorismus und Massengenozid“, heißt es in der Anklageschrift. „Ein wichtiger Wendepunkt für diesen Wandel war die Einführung von Facebook in Burma im Jahr 2011, die wesentlich zur Entwicklung und weiten Verbreitung von von Hassreden gegen die Rohingya, Fehlinformationen und Aufstachelung zur Gewalt beigetragen hat – was zusammen
die zusammen eine wesentliche Ursache für den späteren Völkermord an den Rohingya waren und diesen aufrechterhielten.“
Das sei an der Führungsriege bei Facebook nicht unbemerkt vorbei gegangen. Die Facebook-Führungskräfte seien sich bewusst gewesen, dass Posts von der Regierung Myanmars gegen die die muslimische Minderheit der Rohingya auf Facebook verbreitet wurden. Neben dem kalifornischen Gericht soll auch Klage in Großbritannien eingebracht werden. Wie erfolgreich diese Klagen sein werden, bleibt abzuwarten. Laut US-Recht ist Facebook von der Haftung für die von ihren Nutzer:innen geposteten Inhalte weitgehend ausgenommen. Die Kläger wollen deswegen, dass die Gesetze von Myanmar herangezogen werden – dort gibt es diesen Haftungsausschluss nicht.
Seitens Meta/Facebook gibt es noch keine offizielle Antwort auf den Fall. Auch der Aktienkurs leidet aktuell nicht deswegen, er steht gegenüber dem Vortag mit etwa 2 Prozent im Plus.