Was die neue Bitcoin-Steuer bringen soll
Die Regierungskrise ist überwunden, im Parlament sitzt jetzt ein Schattenkanzler, und Vizekanzler Kogler hat mit Alexander Schallenberg einen neuen Regierungschef bekommen: Ab Montag wird wieder Einigkeit demonstriert, um zur Tagesordnung zurückzukehren. Dementsprechend viel Sinn macht es, sich die Ministerratsbeschlüsse vom 6. Oktober anzusehen – denn die sind im Trubel der letzten Tage völlig unter gegangen.
War zuletzt noch unklar, wie und ob die Regierung auch die Besteuerung von Krypto-Assets im Zuge der „ökosozialen“ Steuerreform angreifen wird, ist es nun fix. Im Ministerrat von vergangener Woche wurde konkret beschlossen:
„Kryptowährungen haben eine faktische Nähe zu Kapitalvermögen entwickelt. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen. Die Bestimmung soll in die bestehende Besteuerungssystematik eingebettet werden.“
Angleichung an Wertpapiere
Damit ist die Sondersituation für Krypto-Assets wie Bitcoin oder in Ethereum wohl bald Vergangenheit. Zur Zeit gilt, dass Krypto-Assets dem Einkommenssteuersatz zwischen 0 und 55 Prozent unterliegen, und wer sie länger als ein Jahr lang nicht verkauft, damit etwas bezahlt oder sie gegen andere Krypto-Assets tauscht, keine Steuer auf die erzielten Gewinne bezahlt. Das wird sich aber nun ändern, wenn das Finanzministerium Bitcoin und Co. nicht mehr wie bisher als „sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter“ ansieht, sondern als Kapitalvermögen.
„Werden Krypto-Assets nun entsprechend dem Ministerratsvortrag als Kapitalvermögen klassifiziert, würde das den Entfall der einjährigen Spekulationsfrist bedeuten. Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Assets wären dann unabhängig von der Behaltedauer steuerpflichtig“, heißt es seitens der beiden Steuerberater Christian Oberkleiner und Christoph Rommer, die sich dem Thema Krypto-Assets und ihrer Besteuerung im Detail widmen.
Wie berichtet, ist die Neuregelung der Bitcoin-Steuer bei Fachexperten ein großes Thema. In der Branche wird schon länger davon ausgegangen, dass Krypto-Assets künftig wie Wertpapiere behandelt werden, damit einem Sondersteuersatz unterliegen und die einjährige Spekulationsfrist fällt. Wie lange die Haltefrist künftig sein wird, dazu gibt es keine Informationen. In Deutschland, wo ebenfalls neue Regeln für Bitcoin-Steuern diskutiert werden, liegen gar zehn Jahre am Tisch.
375 Millionen Euro Steuern für Bitcoin und Co in Österreich fällig
Eine Frage des Steuertarifs
Wie viel wäre nun künftig an Steuern zu bezahlen, wenn Krypto-Assets wie Wertpapiere behandelt werden? „Insofern Einkünfte im Zusammenhang mit Krypto-Assets als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren sind, ist aus steuerlicher Sicht des Weiteren zu klären, ob der besondere Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 27,5 Prozent auf Krypto-Assets anwendbar ist. Ist das nicht der Fall, würden die aus Krypto-Assets resultierenden Einkünfte weiterhin dem progressiven Tarif von bis zu 55 Prozent unterliegen, allerdings dann ohne Steuerfreiheit nach Verstreichen einer Spekulationsfrist“, so Oberkleiner und Rommer.
Ab wann werden die neuen Regeln gelten? Oberkleiner und Rommer schreiben bereits vom 1. Jänner 2022, auch wenn es dazu keine Bestätigung gibt. Dass von einem Tag auf den anderen vieles anders und neu ist, muss aber nicht sein. Es könnte eine Übergangsbestimmung geben. „Denkbar wäre die Differenzierung zwischen Altvermögen (Anschaffungen vor dem 1.1.2022 oder auch vor dem 1.1.2021 (unter Berücksichtigung der einjährigen Spekulationsfrist, welche auch beim Regimewechsel iZm den Kapitaleinkünften im Jahr 2012 zur Anwendung kam) und Neuvermögen (Anschaffungen danach)“, so die Steuerexperten.
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Wenn das so kommt, dann raten die Steuerberater dazu, Krypto-Assets, für welche zum Veräußerungszeitpunkt die einjährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, bis zum 31. Dezember 2021 zu veräußern. Das könne „im Einzelfall aus rein steuerlicher Sicht vorteilhaft sein, um eingetretene Wertsteigerungen steuerfrei zu realisieren“. Bevor man das macht, sollte man aber auf die endgültige Neuregelung der Besteuerung von Krypto-Assets warten.