BürgerInnen-Klimarat kommt bis Juni
Es ist geschafft – zumindest vorerst. Der Entschließungsantrag zu den Forderungen des Klimavolksbegehren wurde nun im Nationalrat verabschiedet. Zugestimmt haben die ÖVP, die Grünen und die NEOS. Damit ist nun auch die gesetzliche Rahmenbedingung für die Umsetzung der in der letzten Woche vorgestellten Pläne des Klimaministeriums gegeben.
BürgerInnen-Klimarat bis Juni 2021
In dem heute verabschiedeten Antrag sind viele Neuerungen erhalten. So soll es bis Juni 2021 einen BürgerInnen-Klimarat geben, der aus 100 Österreicher:innen besteht. Deren Entscheidungen und Vorschläge sollen durch ein eigens eingerichtetes Klimaschutzkabinett besprochen werden. Außerdem wird es zukünftig einen wissenschaftlichen Klimabeirat geben, welcher die Einhaltung der CO2-Ziele überprüft. Auch ein entsprechendes Budget für den Klimaschutz ist in dem Antrag enthalten. So sollen jähren eine Milliarde Euro seitens des Bundes dafür bereit gestellt werden.
Kritik wegen fehlender Fristen
Die Initiatoren des Klimavolksbegehren zeigen sich zufrieden mit diesen ersten Ergebnissen, auch wenn sie weiterhin das Fehlen von verbindlichen Klima-Fristen bemängeln: „Der Beschluss vieler unserer Forderungen ist ein klarer Erfolg der Mitbestimmung. Die heutige Entscheidung im Nationalrat hat aber auch deutlich gezeigt, dass wir weiter an der Umsetzung arbeiten müssen! Bisher gibt es weder ein verbindliches nationales CO2-Budget noch einen Reduktionspfad mit genauen Zwischenzielen, um Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen”, so Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens.
Klimavolksbegehren-Chefin: Ein Klimarechnungshof soll das CO2-Budget überwachen
Ähnlich sieht das Berichten des Standards nach auch die SPÖ. Auch sie bemängeln fehlende Fristen in dem Antrag und auch, dass Maßnahmen zu der Sicherung von Arbeitsplätzen in diesem nicht enthalten seien. Auch die Neos sind nicht wunschlos glücklich. Auch wenn sie dem Entschließungsantrag im Nationalparlament heute zustimmten, wollen sie einen weiteren Antrag einbringen, um Fristen unter anderem zu der Einführung einer Ökosteuerreform und einen verpflichtenden Klimacheck festzusetzen.
Grundrecht auf Klimaschutz wird geprüft
Eine wesentliche Forderung des Klimavolksbegehrens war es auch, ein Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung zu verankern. Die Anwendung von diesem soll, dem aktuellen Antrag nach, mittels einer Studie überprüft werden. Sollte die Studie der Forderung eine positive Machbarkeit bescheinigen, bräuchte es dafür dann aber eine 2/3 Mehrheit im Nationalparlament.