Gesetzesnovelle

Burgenland will Solarstrom-Ausbau bremsen

Photovoltaic, Solar, Sonnenstrom, Freifläche, erneuerbare Energie
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Die burgenländische Landesregierung hat eine Gesetzesnovelle zur Raumordnung in Begutachtung geschickt, die den Ausbau von Solarstrom ausbremsen könnte. Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 zum Ökostrom-Eigenversorger zu werden – dazu müssen insgesamt 27 Terawattstunden aus erneuerbaren Energiequellen ausgebaut werden und den Löwenanteil davon soll mit 11 Terawattstunden die Photovoltaik stemmen. Das Burgenland fürchtet nun als sonnenreiches Bundesland um wertvolle Flächen und will einem zu starken Ausbau per Verordnung einen Riegel vorschieben.

Landestochter für Freiflächenausbau

Die Novelle sieht vor, dass ertragreiche Freiflächenanlagen bereits ab einer Größe von 100 Quadratmetern nur über eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes errichtet werden können, wie der zuständige Chef der Raumplanung, Peter Zinggl, im Gespräch mit Tech & Nature bestätigte. Die noch zu gründende Gesellschaft würde Errichtung und Betrieb der Anlage übernehmen und die Höhe der Pacht wird per Verordnung vom Land festgelegt.

Ausnahmen für kleine Anlagen

Ausnahmen gelten nur für Kleinstanlagen im Privaten bis zu einer Fläche von 25 Quadratmetern und bei Firmen bis zu 100 Quadratmeter. Damit soll sichergestellt werden, dass zuerst Dachflächen und Fassaden ausgebaut werden und das Land beim Ausbau von Freiflächen die Kontrolle behält. Brancheninsider halten die Novelle, für die nun eine vierwöchige Begutachtungsfrist gilt, für möglicherweise verfassungswidrig. Ein Kritikpunkt, den Zinggl nicht nachvollziehen kann, denn die Novelle sei verfassungs- und europarechtlich geprüft worden.

Dächer werden nicht reichen

Freiflächenanlagen werden beim Ökostrom-Ausbau zu einer großen Hürde. Experten schätzen, dass mit Dachanlagen in Österreich nur 4 der erforderlichen 11 Terawattstunden ausgebaut werden können. Versiegelte Deponie- und Verkehrsflächen könnten nur etwas mehr als 1 Terawattstunde beitragen. Bereits das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG 2020), das von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) kürzlich in Begutachtung geschickt wurde, sieht einen Abschlag von 30 Prozent der Förderung vor, wenn PV-Anlagen auf Grünflächen oder auf Agrarland errichtet werden. Welche Flächen tatsächlich ausgebaut werden dürfen, ist aber Ländersache und immer mehr Bundesländer bringen entsprechende Novellen auf Schiene.

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Novelle auch in Niederösterreich

Zuletzt gab es auch Kritik an Änderungen bei der Raumordnung in Niederösterreich. Dort würden, so der Branchenverband Photovoltaic Austria, Verfahren für große Anlagen unnötig in die Länge gezogen. Bis zu zwei Jahre will sich das Bundesland Zeit lassen, um ein neues Raumordnungsprogramm für den Ausbau von Freiflächenanlagen zu entwickeln. „Prinzipiell wollen wir PV-Anlagen auf Dächern, Lagerhallen und alten Deponien bevorzugen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Stephan Pernkopf in einer Aussendung, als die Novelle in Begutachtung ging. Laut dem Branchenverband würden größere Projekte damit allerdings bis zu fünf Jahre gestoppt, da erst nach Vorlage des Raumordnungsprogrammes mit Umwidmungsverfahren begonnen werden könne, die wiederum zwei bis drei Jahre dauern. Von dem in Niederösterreich geplanten Ausbau von Photovoltaik um 2000 Megawattpeak bis 2030 könnte nur etwa die Hälfte auf Dächern errichtet werden, ist Photovoltaic Austria überzeugt.

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