Burgenlands „Solar-Monopol“ dürfte rechtlich nicht halten
Burgenland fürchtet als sonnenreiches Bundesland die Hauptlast des geplanten Solarstrom-Ausbaus tragen zu müssen. Deshalb hat das Land eine Änderung der Raumordnung auf den Weg gebracht: Großflächige Photovoltaik-Anlagen am Boden sollen nur noch von einer hundertprozentigen Landesgesellschaft ausgebaut werden – ein Staatsmonopol auf den Solarausbau, lautete die Kritik aus der Branche. Der Verdacht, dass die Novelle rechtlich nicht halten könnte, erhärtet sich nun. Der Verband Photovoltaic Austria hat die Novelle, die derzeit in Begutachtung ist, von dem Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer prüfen lassen.
Entwurf wird überarbeitet
Der Jurist kommt in dem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Entwurf nicht nur verfassungswidrig sei, sondern auch grundrechtswidrig, unionrechtwidrig und gleichheitswidrig. Der PV-Verband ersucht das Land in einer Stellungnahme nun, diese Kritik bei der Finalisierung des Raumplanungsgesetzes zu berücksichtigen. Das Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hatte bereits angekündigt, den Entwurf aufgrund von „teilweise berechtigter Kritik“ überarbeiten zu wollen.
„Der Wunsch nach einem geordneten PV-Ausbau im Burgenland ist nachvollziehbar und wir befürworten die ohnehin vorgesehene sachliche und unbürokratische Zonierung geeigneter aber vor allem auch notwendiger PV- Freiflächen. Das aktuell gültige Raumplanungsgesetz bietet hierfür bereits einen sehr guten Rahmen – die weitere Monopolisierung durch das Land ist in keiner Weise erforderlich noch verhältnismäßig“, kommentiert PV-Austria-Vorstand Herbert Paierl das Rechtsgutachten.
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„Defizitäres Verfassungsverständnis“
In den Erläuterungen zur Novelle begründet das Land die geplanten Maßnahmen so: Um einen „unkontrollierten Wettbewerb“ zu verhindern, sei es notwendig, dass die Errichtung und der Betrieb großer Freiflächenphotovoltaikanlagen „vom Land selbst gesteuert“ werden. Nur auf diese Weise könnten „die vom Land gesetzten ehrgeizigen energie- und klimatechnischen Ziele erreicht und gleichzeitig der Eingriff in knappe Ressourcen (Raum- und Energieleitungskapazitäten) minimiert werden.“
Der Verfassungsjurist sieht das anders. Die Novelle verhindere keinen „unkontrollierten Wettbewerb“, sonder jeden Wettbewerb urteilt Mayer in seinem Gutachten. Das Nachfragemonopol für Flächen ab 100 Quadratmeter sei durch kein öffentliches Interesse gedeckt. Die Erläuterungen zu der Novelle würden „ein defizitäres Verfassungsverständis“ zeigen.
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Geplante Abgabe soll überarbeitet werden
Auch die derzeitige Ausgestaltung einer geplanten Photovoltaik-Abgabe für Freiflächenanlagen sei verfassungswidrig – das könnte jedoch geändert werden, wenn eine Maximalhöhe der Abgabe festgelegt und das Flächenausmaß als Grundlage für die Abgabe definiert wird, räumt das Gutachten ein.
In Summe kommt Mayer zu dem Ergebnis, dass „für die Schaffung eines privatwirtschaftlichen Monopols des Landes, keine sachlichen Gründe vorliegen und sich Grundrechtswidrigkeiten in Bezug auf Eigentum, Erwerbsfreiheit und Gleichheit ergeben. Darüber hinaus würde dieses Monopol auch einen Widerspruch zum Unionsrecht bedeuten. Die Unionsrechtswidrigkeit bewirkt wiederum, dass die PV- Projekte im Burgenland nach dem künftigen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von der Förderung via Marktprämie ausgeschlossen wären.“