EU-Zollbestimmung

China-Gadgets: 22-Euro-Freigrenze für Import-Pakete fällt mit 1. Juli

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Bis dato gab es in der EU für Import-Pakete unter dem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer. Mit dem 1. Juli fällt diese Freigrenze laut dem Bundesministerium für Finanzen jedoch. Dann erfordern Sendungen aus Drittstaaten entsprechend einer EU-Zollbestimmung schon ab dem ersten Cent die Einfuhrumsatzsteuer. Zollabgaben werden wie bisher ab einem Warenwert von 150 Euro fällig. Bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen muss der Empfänger Dokumente nachreichen. Die Post AG soll das abwickeln und dabei auch mitverdienen.

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Laut dem Bundesministerium für Finanzen hat sich hat sich die Anzahl der Paketabfertigungen für den österreichischen Zoll von 2019 auf 2021 verdoppelt. Die Freigrenze für Pakete unter 22 Euro habe zu massiven Umgehungsversuchen geführt. Versender würden bewusst einen niedrigeren Warenwert angeben, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen. Das sei in der Vergangenheit bei drei Viertel aller Pakete unter 22 Euro der Fall gewesen. Das betreffe vor allem Pakete aus Drittstaaten wie zum Beispiel China.

„Die dynamische Entwicklung des Online-Handels hat uns gezeigt, dass es leider zu viele Steuerschlupflöcher in diesem Bereich gibt. Deswegen lassen wir die Freibetragsgrenze auf Importsendungen aus dem Online-Handel fallen. Darüber hinaus setze ich mich auch auf internationaler Ebene für eine globale Digitalsteuer ein, damit Steuergerechtigkeit zwischen digitalen und analogen Geschäftsmodellen gilt. Gerade die internationalen Digitalkonzerne sind Gewinner der Covid-Krise und daher wurde die Notwendigkeit für ein faires Regelwerk durch die Pandemie verstärkt“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

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Zunächst soll die Post den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde abführen und sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger verrechnen. Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet das teilstaatliche Unternehmen eine Gebühr in Form des Zollstellungsentgeltes beziehungsweise des Importtarifs. Die genauen Importtarife für Drittländer seien derzeit in Planung und könnten erst im Juli veröffentlicht werden, heißt es auf der Post-Webseite.

Muss die Post die Kunden kontaktieren und wenn Unterlagen fehlen, liege ein sogenanntes Zollhindernis vor. Beispiele dafür seien ein fehlender Wertnachweis der Sendung oder ein unplausibler Warenwert. „Bei einem Zollhindernis entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Dafür wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Rechnung gestellt“, erklärt die Post online. Die Höhe der drohenden Entgelte listet das Unternehmen nicht auf.

Die Post warnt, dass auch bei Bestellungen bei Versandhändlern die Möglichkeit besteht, dass die Ware aus einem Drittland wie China kommt. Verweigern Empfänger die Annahme, fallen keine zusätzlichen Kosten an und die Sendung kehrt zum Absender zurück.

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