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Coinbase: Nutzer:innen könnten Krypto-Assets im Konkursfall weggenommen werden

Die App von Coinbase. © Old Money on Unsplash
Die App von Coinbase. © Old Money on Unsplash
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„Not your keys, not your coins.“ Diese alte Binsenweisheit in der Krypto-Branche bekommt aktuell durch ein Update der Geschäftsbedingungen beim US-Branchenführer Coinbase neue Aktualität. Denn in diesen steht nun seit kurzem drinnen, dass Kund:innen im Falle eines Konkurses von Coinbase auch ihre sämtlichen Krypto-Assets verlieren könnten, die sie dort gespeichert haben. Konkret heißt es:

„In the event of bankruptcy, crypto assets held by the exchange could be considered property of the bankruptcy proceedings, and customers could be treated as general unsecured creditors. An unsecured creditor would be one of the last to be paid in any bankruptcy and last in line for claims.“

Eines der Services, die Krypto-Börsen und -Broker ihren Kund:innen anbieten, sind digitale Wallets, in denen die Krypto-Assets, die die User den Exchanges abkaufen, gehalten werden. Zwar kann man sie oft (aber auch nicht immer) aus diesen Wallets an andere Blockchain-Adressen senden, doch die meisten Nutzer:innen überlassen die Speicherung von Bitcoin und Co. den Anbietern. Dass Coinbase nun in einer Situation, in der nicht nur der Krypto-Markt crasht, sondern auch die Coinbase-Aktie eine steile Talfahrt hinlegt, diese neue Regel in seine Nutzungsbedingungen aufnimmt, hat naturgemäß für Aufregung gesorgt.

„Wir haben kein Insolvenzrisiko, aber wir haben einen neuen Risikofaktor aufgenommen, der auf einer SEC-Anforderung namens SAB 121 basiert, die eine neue Offenlegungspflicht für öffentliche Unternehmen darstellt, die Krypto-Vermögenswerte für Dritte halten“, musste Coinbae-CEO Brian Armstrong auf Twitter festhalten. Für die großen, institutionellen Kund:innen, die die Services „Custody“ und „Prime“ in Anspruch nehmen würde, hätte man einen Schutz für ihre Assets.

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CEO verweist auf „Self-custodial Wallet“

„Für unsere Retail-Kunden unternehmen wir weitere Schritte, um unsere Nutzungsbedingungen so zu aktualisieren, dass wir diesen Kunden im Falle eines schwarzen Schwans den gleichen Schutz bieten. Diese Offenlegung macht insofern Sinn, als dass diese rechtlichen Schutzmaßnahmen nicht speziell für Krypto-Vermögenswerte vor Gericht getestet wurden und es möglich, wenn auch unwahrscheinlich ist, dass ein Gericht beschließen würde, Kundenvermögen als Teil des Unternehmens in einem Insolvenzverfahren zu betrachten.“

Armstrong verweist auch darauf, dass man den Nutzer:innen mit der Coinbase Wallet eine Möglichkeit biete, die gekauften Kryptowährungen selbst zu verwahren – mit allen Vor- und Nachteilen, versteht sich. Langjährige Krypto-Nutzer:innen verwenden oft eigene Hardware-Wallets bzw. Self-custodial Wallet, um ihre Krypto-Assets längerfristig zu speichern. Dabei muss man sich um die Sicherung der Private Keys selbst kümmern – gehen sie verloren, dann kann man nicht mehr auf die Kryptowährungen zugreifen. Auch wer schnell auf die Cryptos zugreifen will, um sie zu handeln, setzt eher auf die Wallets der Exchanges.

Um Coinbase selbst steht es aktuell eher schlecht. Nach der Bekanntgabe der Quartalszahlen, die mit starken Einbußen bei Umsatz und mit hohen Verlusten daherkamen, bog die COIN-Aktie noch weiter nach Süden ab. Generell hat die Aktie innerhalb des letzten Jahres etwa 83 Prozent verloren und war damit für viele ein deutlich schlechteres Investment als der selbst hoch volatile Bitcoin. Hier die Entwicklung der Kurse im Vergleich:

 

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