Der Rechtsstreit zwischen Coinbase und der SEC und ein Goldfisch-Vergleich
Außer der Frisur und ein grundsätzliches Interesse an Kryptowährungen haben die beiden Herren wenig gemeinsam: Denn während der eine schon mal mit Abwanderung aus den USA drohte, will der andere alle Krypto-Coins außer Bitcoin am liebsten als Wertpapiere einstufen und dementsprechend auch behandeln. Genau, zwischen dem führenden US-Krypto-Unternehmen Coinbase und der gefürchteten US-Börsenaufsicht Securities & Exchance Commission (SEC) ist ein Rechtsstreit entbrannt, in dem es um nichts weniger als die Zukunft von Krypto-Assets in der (noch) führenden Wirtschaftsmacht USA geht.
Nachdem Coinbase von der SEC wie berichtet eine so genannte Wells Notice und damit eine Klagesdrohung erhalten hat, hat das Krypto-Unternehmen rund um CEO Brian Armstrong mehr Klarheit bei der Krypto-Regulierung von der SEC und ihrem Chef Gary Gensler gefordert – und geklagt. Coinbase könne nicht adäquat seine Geschäfte angemessen strukturieren und für die Zukunft planen, wenn es keine neuen Vorschriften gäbe, beschwerte sich das Unternehmen. Denn derzeit herrscht einige Unklarheit darüber, welchen Status bestimmte Tokens, die Coinbase handelt, überhaupt haben. Wären sie Utility Tokens (z.B. zum Bezahlen der Netzwerk-Kosten), dann könnte die SEC kaum ihrer habhaft werden; gelten sie aber als Security Token, dann würden sie ähnlich wie Unternehmensaktien zu behandeln sein, mit weitreichenden Folgen für die Krypto-Unternehmen.
Streiterei am nächsten Level
Doch die SEC von Gensler sieht nicht ein, was Coinbase fordert. Es brauche keine neuen Regelungen, die bestehenden wären klar genug. „Coinbase hat keinen Anspruch auf den von ihr beantragten außerordentlichen Rechtsschutz“, heißt es in der Antwort der SEC. „Die Behauptung von Coinbase, dass die Kommission eine bereits getroffene Entscheidung unangemessen zurückhält, ist unbegründet.“ Damit bezieht sich die SEC auf den Umstand, den Coinbase immer wieder ins Feld führt: den eigenen Börsengang 2021, wo die SEC das Geschäftsmodell von Coinbase prüfte und unter anderem auch die Staking- und Exchange-Services abnickte.
Damit sind die Fronten also noch zusätzlich verhärtet zwischen den Streitparteien. Wie sich ein Vorgehen der SEC gegen Krypto-Unternehmen auswirken kann, zeigt etwas das Beispiel Kraken. Die zweitgrößte US-Exchange musste seine Staking-Dienste abdrehen, seither ist der Marktanteil von Kraken in dem Geschäftszweig stark gefallen. Andere Krypto-Startups, die die SEC klagte (z.B. Telegram, Binance, Circle uvm.) mussten teilweise oder ganz ihren Kurs in den USA ändern. Mit Coinbase hat die US-Behörde nun das größte börsennotierte Krypto-Unternehmen ins Visier genommen.
Kuriose Goldfisch-Vergleiche
Welche Position Gensler vertritt, macht er immer wieder in (nicht sonderlich reichweitenstarken und kuriosen) YouTube-Videos klar. Da zieht er folgenden Vergleich: Angenommen, man würde mit seinem Hund Gassi gehen, ihn nicht an die Leine nehmen und ihn als Goldfisch ausgeben – man würde trotzdem einen Strafzettel von der Polizei bekommen. Damit spielt er darauf an, dass viele Tokens keine digitalen Rohstoffe wie Bitcoin oder Gutschein-Token wären, sondern eben doch digitale Wertpapiere. „Es gibt viele Krypto-Plattformen, die Investment Contracts anbieten, aber sie wie Goldfische aussehen lassen“, so Gensler. Und diese Investment Contracts würden eben unter die Gesetze für Wertpapiere fallen, und dementsprechend müssten sie von der SEC erlaubt werden.