Corona-Hilfsfonds: Staatliche Kredite sollen jetzt schneller fließen
15 Milliarden Euro schwer ist der Corona-Hilfsfonds, der von der Coronakrise betroffene Unternehmen und EPUs mit Zuschüssen und Garantien vor der Pleite retten soll. Doch wie kommt man bloß an das dringend benötigte Geld? Prinzipiell geht der Weg über die Hausbank, mit der dann der Antrag bei der staatliche Förderbank aws gestellt wird. Doch die staatlichen Kredite sind gar nicht so einfach und schnell zu bekommen, wie viele Unternehmer und Startup-Gründer bereits schmerzlich feststellen mussten.
Denn die Prüfung der Unternehmen durch die Banken ist komplex und zeitaufwändig. Das soll sich jetzt mit einem neuen Schnellverfahren ändern. Banken prüfen künftig lediglich die Plausibilität der Angaben des Unternehmens, nicht jedoch die Einhaltung der Garantievoraussetzungen. Das heißt in der Praxis: Die Betriebe erklären mit dem Antrag im Wesentlichen, dass sie die Voraussetzungen für diese Garantie erfüllen, im Detail wird das dann aber nicht mehr überprüft.
Sanktionen für unrichtige Angaben
Auf Basis dieser Angaben entscheidet die aws im bestehenden Schnellverfahren über die Vergabe der Kredite. Um Missbrauch zu verhindern, sind strenge Sanktionen für unrichtige Angaben und entsprechende Kontrollen im Nachhinein vorgesehen. „Jeder Tag kann hier für die Rettung von Unternehmen und Arbeitsplätzen entscheidend sein“, so Andreas Treichl, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Deswegen hätte sich das Finanzministerium mit den Banken darauf verständigt, das Verfahren der Kreditvergabe zu beschleunigen.
Österreich ist in Europa eines der ersten Länder, das 100%-Garantien des Staates mit null Prozent Zinsen in den ersten beiden Jahren vergibt (danach bei 0,75 Prozent, Trending Topics berichtete). Business-Pläne muss man bei der Bank ebenfalls keinen vorlegen, entscheidend ist lediglich, ob das Unternehmen vor der Krise gesund war.
Bei den Überbrückungsgarantien der aws (mit je nach Schiene 80, 90 oder eben die 100 Prozent Staatsgarantie) ist aber vor allem zu beachten, das die gefürchteten URG-Kriterien (Unternehmensreorganisationgesetz) bzw. UiS-Kriterien (Unternehmen in Schwierigkeiten) erfüllt werden müssen.