Coronavirus: SVS bietet Ratenzahlung und Beitragsstundung für Selbstständige

Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) unterstützt Unternehmer mit Ratenzahlung und Stundung der Beiträge. Damit sollen die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus aufgefangen werden. Die Krise stellt Selbstständige vor allem im Event- und Kulturbereich wie KMUs teilweise vor existenzielle Probleme.
„Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich ihre Beiträge stunden zu lassen oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Ein Krankenversicherungs-Beitrag soll und darf in diesen schweren Zeiten nicht zu einem Liquiditätsengpass führen und die massiv geforderten Selbständigen in der Corona-Krise noch zusätzlich treffen“, erklärt SVS-Obmann Peter Lehner. Wer vom Corona-Virus direkt oder indirekt durch Erkrankung und Quarantäne betroffen sei oder mit massiven Geschäftseinbußen rechne und dadurch Zahlungsschwierigkeiten habe, werde von der SVS bestmöglich unterstützt. Die Betroffenen sollen sich direkt und unkompliziert bei der SVS melden.
Die SVS bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall folgende Möglichkeiten:
- Stundung der Beiträge
- Ratenzahlung der Beiträge
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
- Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Vorteilhaft in Zeiten von Corona: Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann unter hier per Online-Formular beantragt werden.
Kritik an Lücken
Wie der ORF schreibt, gibt es dennoch einige Lücken im Netz. Besonders Selbstständige wie etwa Fotografen oder Veranstaltungstechniker kämpfen mit Verdienstausfällen. Der Arbeitsrechtler Martin Risak von der Universität Wien erklärte gegenüber orf.at, dass es eine Lücke geben würde. Der Staat trage „hier das wirtschaftliche Risiko nicht“. Ob es eine Entschädigung für Einpersonenunternehmen geben wird, sei nämlich eine Sache des politischen Willens, heißt es weiter. Auch die Gewerkschaft der Privatangestellten ist sich noch unsicher. Es sei noch nicht vollständig geklärt, „dass bei der Absage von Aufträgen in Zusammenhang mit dem Coronavirus keine Entschädigung beansprucht werden kann“. Das Wirtschaftsministerium arbeite „mit Hochdruck an Lösungen“, schreibt indes der „Standard“.
Überbrückungsfinanzierungen für Unternehmen
Seit gestern können Unternehmen bereits Überbrückungsfinanzierungen beantragen. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Hier zu unterstützen und etwaige negative Auswirkungen abzufangen ist von großer Bedeutung. Darum stehen ab sofort 10 Millionen Euro für Überbrückungsfinanzierungen zur Verfügung“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.