"Befristeter Rahmen"
Covid-19: EU-Kommission erweitert Beihilferahmen für Unternehmen
Die Europäische Kommission hat die fünfte Novelle des „befristeten Rahmens“ für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Covid-19-Krise angenommen. Damit wurde die Obergrenze für Pauschalbeihilfen von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro und Obergrenze für den Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Millionen Euro erhöht. Die wichtigsten Punkte:
- Der „Befristete Rahmen“ stellt seit Mitte März 2020 die zentrale Rechtsgrundlage für Krisenbeihilfen der Mitliedstaaten dar. Mit der heutigen Annahme wird die Geltungsdauer des zunächst bis Ende Juni 2021 verlängerten Rahmens um ein weiteres halbes Jahr, bis zum 31. Dezember 2021, verlängert.
- Das frühzeitige Beschlussfassung soll „eine bessere Vorhersehbarkeit und Planbarkeit der erforderlichen innerstaatlichen Maßnahmen“ in den nächsten Monaten ermöglichen
- Die Obergrenze für „sehr vereinfacht und flexibel zu gewährende Beihilfen“ wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro mehr als verdoppelt
- Zudem wurde die Obergrenze für Fixkostenzuschüsse von 3 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Die neue Obergrenze soll gewährleisten, dass das Förderungsinstrument auch im Jahr 2021 „wirksam zum Einsatz gebracht werden“ kann
Digital Services Act: EU-Kommission diskutiert über mehr Fairness im Internet