COVID-Startup-Hilfsfonds: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden zur wichtigen Instanz
Gerade sind die Rahmenbedingungen für den neuen COVID-Startup-Hilfsfonds der aws bekannt gegeben worden (alle Details dazu hier). Die Zuschüsse aus der öffentlichen Hand sollen das Geld von Privatinvestoren verdoppeln und innovativen, wachstumsorientierten Jungfirmen dabei helfen, die durch die Corona-Krise angerichteten Schäden zu überstehen.
Anträge für die Zuschüsse von bis zu 800.000 Euro sollen sehr schnell bearbeitet werden, bereits innerhalb von ein bis zwei Tagen soll im Optimalfall eine Auszahlung stattfinden können. Das bedeutet auch: Die Bearbeitung der Anträge und die Prüfung muss sehr schnell vonstatten gehen können.
Drei wichtige Punkte
Und da kommt nun Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eine ganz besondere Rolle zu. Denn sie sind es, die per Unterschrift bestätigen müssen, dass folgende drei Kriterien erfüllt sind:
- das Startup ist ein innovatives Unternehmen
- unabhängige private Investoren haben frisches Eigenkapital eingezahlt
- das Startup ist von der COVID-19-Pandemie betroffen
Das Startup selbst muss bestätigen, dass es unter die EU-Definition eines Kleinunternehmen fällt, nicht älter als fünf Jahre ist und die Gründung nicht nach dem 15. März, also dem Beginn der Corona-Krise, passiert ist. Diese Bestätigungen gehen an die aws, die lediglich eine Formalprüfung der Anträge vornimmt und prüft, ob die Bestätigungen vorliegen. Dann kann bereits eine Förderzusage ausgesprochen werden und eine Auszahlung stattfinden. Inhaltliche Prüfungen sollen erst im Nachhinein gemacht werden. Bedeutet: Wer – wissentlich oder unwissentlich – unrichtige Angaben macht, der riskiert, die Förderung zu verlieren oder gar Strafe zahlen zu müssen.
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