Rettungsschirm

COVID-Startup-Hilfsfonds: Wer das Geld kriegt – und wer nicht

© Photo by Arnaud Mesureur on Unsplash
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Es hat am Ende doch länger gedauert als geplant, aber jetzt ist er da: der erste Teil des Rettungsschirms für österreichische Startups. Unter dem plakativen Namen COVID-Startup-Hilfsfonds wird die staatliche Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) künftig Zuschüsse zwischen 10.000 bis maximal 800.000 Euro an Firmen vergeben und damit das Geld von privaten Investoren verdoppeln. Dem aws stehen dazu 50 Millionen Euro zur Verfügung. In Summe bedeutet das: Wenn Privatinvestoren 50 Millionen springen lassen, dann können diese Kapitalspritzen insgesamt mit 50 Millionen Euro der öffentlichen Hand verdoppelt werden.

In der Startup-Szene wurden die Pläne für diese Zuschüsse, die bereits vor mehr als zwei Wochen am 16. April präsentiert wurden (Trending Topics berichtete), positiv aufgenommen. „Privates Kapital für innovative Startups wird dabei rasch und unbürokratisch verdoppelt. Dies stellt sicher, dass gute Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen“, sagte etwa Herbert Gartner von eQventure zu Trending Topics.

„Wirtschaftskrise verhindern“

„Startups sind anders finanziert als ältere Unternehmen. Daher braucht es auch ganz eigene Hilfs-Instrumente, wo Staat und Private gemeinsam an einem Strang ziehen. Denn nur in diesem Paarlauf kann es uns gelingen, das Startup-Ökosystem vital und wettbewerbsfähig zu halten und genau dieses Ökosystem brauchen wir, wenn die Wirtschaft wieder hochgefahren wird“, so Wirtschafts- und Standortministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung.

„Wir sind durch konsequentes Handeln auf einem guten Weg, was die gesundheitlichen Herausforderungen in der Krise betrifft. Nun geht es darum, eine Wirtschaftskrise zu verhindern. Dazu wollen wir mit dem Covid-Start-up-Hilfsfonds besonders junge innovative Unternehmen unterstützen, die etwa in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz international erfolgreich sind. So können wir in dieser Krisensituation auch einen Beitrag gegen die Klimakrise schaffen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer Aussendung.

Wichtige Formalitäten

Förderanträge können ab sofort online über https://foerdermanager.aws.at eingereicht werden, die Antragstellung ist bis 15. Dezember 2020 möglich. Die Dauer der Genehmigung und Auszahlung wird mit ein bis zwei Tagen nach Eingang des vollständigen Antrages angegeben.

Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt eine ganz besondere Rolle be der Beantragung zu: Denn die Erfüllung des Innovationskriteriums, der Bedingungen für das frische Eigenkapital (Beteiligungsvertrag) und die Betroffenheit durch die Corona-Pandemie ist vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer des Unternehmens zu bestätigen.

Welche Firmen kommen in Frage?

Der aws gelten wie schon bisher jene Unternehmen als Startups, die vor kurzem gegründet wurden und „besonders innovative Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial“ aufweisen. Prinzipiell müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Geschäftsleitung oder Betriebsstätte befindet sich in Österreich
  • Gründung liegt längstens 5 Jahren zurück (Firmenbuch, Gewerbeberechtigung)
  • Definition eines Kleinunternehmens der Europäischen Union; nicht börsennotiert (maximal 49 Mitarbeiter, weniger als 10 Mio. Euro Umsatz bzw. weniger als 10 Mio. Euro Bilanzsumme)
  • nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden
  • frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen in Höhe von zumindest 10.000 Euro wurde von unabhängigen privaten Investoren investiert (mind. 75 % seit 15.03.2020; max. 25 % zwischen 15.09.2019 bis 14.03.2020)
  • negative Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie (z.B. Umsatzrückgänge; höheres Finanzierungserfordernis durch höhere Kundenforderungen aufgrund verspäteter Zahlungen; Ausfall von Zahlungen; Ausfall von Lieferanten)

Wer gilt als betroffen?

Auf den ersten Blick klar ist, dass das Startup, das einen COVID-Zuschuss will, von der Corona-Krise betroffen sein muss. Das kann durch Branchenbetroffenheit vorliegen (z.B. Gastronomie, Tourismus), aber auch, wenn es Verzögerungen in Produktion und Entwicklung gegeben hat, oder wenn es zu Unterbrechungen der Lieferkette gekommen ist (wichtig bei jenen, die Hardware machen).

Als wesentliche Gründe, warum gefördert wird, werden Umsatzrückgänge, höheres Finanzierungserfordernis durch höhere Kundenforderungen aufgrund verspäteter Zahlungen, Ausfall von Zahlungen oder Ausfall von Lieferanten von der aws angegeben.

Was ist innovativ?

Die einfache Antwort auf die Frage, wer in Österreich als innovatives Jungunternehmen zählt, ist folgende: Das Startup hat bereits schon innerhalb der letzten zwei Jahre eine Förderung durch die aws oder durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erhalten.

Wenn noch keine Förderung durch aws oder FFG vorliegt, dann sollte die Innovation des Unternehmens irgendwie anders bewiesen werden können. Dazu muss eine folgender Fragen eindeutig mit Ja bewertet werden:

  • Liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor?
  • Werden durch Weiterentwicklungen von Produkten oder Dienstleistungen neue Einsatzgebiete oder Märkte erschlossen?
  • Liegt eine Prozessinnovation vor?
  • Liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor?
  • Liegt eine Innovation vor, die zu klimarelevanten Verbesserungen von Produkten oder Prozessen führt?

Wer muss investieren?

Die Zuschüsse gibt es wie erwähnt nur, wenn das Startup – plump gesagt – Investoren an Bord holt, die mindestens 10.000 Euro neues Geld in das Unternehmen stecken. Das kann Eigenkapital sein (klassisch durch Business Angel oder VC), es können aber auch eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren sein – also etwa auch die Nachrangdarlehen, die man im Zuge von Crowdinvesting bekommt. Es müssen jedenfalls unabhängige Investoren sein, die Geld springen lassen, es können also nicht einfach nur die Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer sein, die Geld zuschiessen.

Von Zuschüssen ausgeschlossen

Es gibt eine ganze Reihe an Gründen, warum man für die Zuschüsse nicht in Frage kommt. Gefördert werden können laut aws nicht:

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen;
  • Kosten, die vor Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind;
  • Nicht-betriebliche Kosten (z.B. Privatanteile).

Außerdem gibt es eine Reihe von Unternehmen, Branchen und Gründungen, die nicht gefördert werden können:

  • Unternehmen, die nach dem 15.3.2020 gegründet wurden. Als Datum der Gründung wird die erstmalige Eintragung ins Firmenbuch (protokollierte Unternehmen) oder der Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit (nicht protokollierte Unternehmen) herangezogen.
  • Verkammerte und nicht-verkammerte freie Berufe (Ausnahme: Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten).
  • Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Kohleindustrie, Schiffbau, Stahlindustrie, Kunstfaserindustrie. Es gelten die jeweils von der Europäischen Kommission veröffentlichten Definitionen.
  • Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen, mit Ausnahme sog. „FinTech“-Unternehmen, soweit nicht konzessionspflichtig
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % beteiligt sind.

Rückzahlung im Erfolgsfall

Die Zuschüsse müssen nur dann zurückgezahlt werden, wenn sie in den darauffolgenden zehn Jahren durch einen Jahresüberschuss gedeckt sind.

Laut aws entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung mit dem Jahresabschluss über das Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr, in dem erstmalig ein Gewinn anfällt und fällt letztmalig mit dem Jahresabschluss über jenes Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr, das nach dem zehnten Jahrestag der Förderungsvereinbarung endet, an.

Der Rückzahlungsbetrag ist jeweils sechs Monate nach Bilanzstichtag zur Zahlung fällig und beträgt pro Geschäftsjahr zumindest 50 % des jährlichen Gewinns; höhere Rückzahlungen des Unternehmens sind zulässig.  Die Rückzahlungsverpflichtung ist insgesamt mit maximal der Höhe des erhaltenen Zuschussbetrages begrenzt.

Auch gibt es eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung bei einem Verkauf (Exit).

Nicht mit „Double Equity“ verwechseln

Die Verdoppelung von privaten Investments durch öffentliche Fördermittel erinnert natürlich an das früher „Double Equity“ genannte Programm, bei dem Eigenkapital durch die aws gehebelt werden. Dabei handelt es sich aber eigentlich um eine Garantie: Zur Finanzierung von jungen Unternehmen kann in der Höhe von eingebrachtem Eigenkapital zusätzlich ein Kredit aufgenommen werden. Dieser Kredit wird von der aws mit einer 80 Prozent Garantie besichert.

Das Geld aus dem COVID-Startup-Hilfsfonds hingegen ist kein staatlich besicherter Kredit, sondern eben ein Zuschuss, der (siehe oben) nur im Erfolgsfall zurückgezahlt werden muss.

Dringend benötigte Liquidität

„Das Start-up-Paket kann vielen österreichischen Startups bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen. Ohne entsprechende Maßnahmen drohen nämlich sowohl Jobs als auch bereits investiertes privates und öffentliches Kapital verloren zu gehen. Mit dem Covid-Start-up-Hilfsfonds sollen, gemeinsam mit privatem Kapital, vor allem Start-ups in der Pre-Seed und Seed-Stage dringend benötigte Liquidität erhalten. Ich erhoffe mir dadurch auch wichtige Investitionsanreize Richtung privater Kapitalgeber, vor allem Business Angels“, sagt Michael Altrichter, der neue Startup-Beauftragte der Bundesregierung.

„In der aktuellen Situation ist die rasche Hilfe wichtig. Daher haben wir bei den Hilfsmaßnahmen wie der Überbrückungsgarantie aber auch beim Zuschuss für Start-ups mit digitalen Tools einen besonderen Wert auf den raschen Zugang gelegt. So wird sichergestellt, dass aws-Zusagen im Rahmen von Schnellverfahren unmittelbar erfolgen“, heißt es seitens awsGeschäftsführung, Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Zum ebenfalls angekündigten Runway-Fonds bzw. VC-Fonds im Rahmen des Startup-Rettungsschirms gibt es vorerst noch keine Details.

Update: Es wurde eine Information zur Förderung von Fintech-Unternehmen hinzugefügt.

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