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DAC 8: EU-Steuerbehörden werden Krypto-Assets, NFTs und Stablecoins erfassen

Bitcoin-Wallet. © Lala Azizli auf Unsplash
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Während große Teil der Krypto-Welt derzeit auf das kommende Regelwerk MiCA (Markets in Crypto Assets, mehr dazu hier) blickt, hat sich der Rat der EU heute, Mittwoch, auf ein weiteres Gesetz geeinigt, dass in Zukunft wesentlich darüber entscheidet, welche Daten über Krypto-Assets die Finanzbehörden bekommen sollen. Denn die Änderung der Richtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (kurz DAC 8) sieht vor, das europäische Steuerbehörden Informationen über Krypto-Assets, NFTs und Stablecoins von Bürger:innen sammeln und auch an andere EU-Länder weitergeben werden.

Wie mehrmals berichtet, hat sich die DAC 8 in den letzten Jahren bereits angebahnt. „Heute stärken wir die Vorschriften für die Zusammenarbeit der Behörden und schließen Schlupflöcher, die bisher zur Vermeidung der Besteuerung von Einkünften genutzt wurden. Dadurch verringert sich das Risiko, dass Kryptowerte für Steuervermeidung und Steuerbetrug genutzt werden. Die Einigung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die EU bei der Umsetzung globaler Standards führend ist“, so die Elisabeth Svantesson, die schwedische Finanzministerin, in einem Statement. Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen, sie sollen auch grenzübergreifend via Steueridentifikationsnummer (TIN) ermittelt werden, damit sie „die entsprechenden Steuern korrekt veranlagen“.

Offen ist dabei natürlich, wie selbst verwahrte Krypto-Assets auf eigenen Wallets von DAC 8 erfasst werden sollen. Da hat die EU mit der „Transfer of Funds“-Regelung festgehalten, dass Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPs) Wallets von Kund:innen überprüfen müssem, wenn diese mehr als 1.000 Euro an „Unhosted Wallets” senden oder von ihr empfangen. Verboten sind Self-hosted Wallets aber deswwegen nicht, genausowenig, wie man sein Geld unter der Matratze aufbewahren darf.

DAC8: Krypto-Börsen sollen Transaktionsdaten zu Bitcoin und Co. an Finanzämter übermitteln

Tax Identification Number (TIN) als Basis

Die Steuerbehörden der EU-Länder werden mit der DAC 8 zu einem automatischen Austausch von Informationen verpflichtet, die von den meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen bereitzustellen sind. „Der dezentrale Charakter von Kryptowerten hat es den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten bisher erschwert, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen. Der inhärente grenzüberschreitende Charakter von Kryptowerten erfordert eine starke internationale Verwaltungszusammenarbeit, um eine wirksame Steuererhebung sicherzustellen“, heißt es weiter.

„Diese Richtlinie deckt ein breites Spektrum an Kryptowerten ab, wobei sie sich auf die Definitionen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), die der Rat heute annimmt, stützt. Ferner sind auch dezentral ausgegebene Kryptowerte sowie Stablecoins, einschließlich E-Geld-Tokens und bestimmter nicht austauschbarer Token (NFT), eingeschlossen.“

Für die Betreiber von Krypto-Börsen wird das auch bedeuten, dass sie verpflichtet werden, Informationen an eine Steuerbehörde zu melden, wenn der Eigentümer der Krypto-Vermögenswerte in einem Mitgliedstaat ansässig ist. Znetral bei der Datenweitergabe wird wohl die Tax Identification Number (TIN) sein. Die EU-Kommission hat wie berichtet im Dezember 2022 einen Vorschlag für zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU vorgelegt, nun kommt das Ja-Wort vom Rat der EU. Das endgültige Ergebnis muss nun noch von den Mitgliedstaaten im Rat einstimmig beschlossen werden. Gelten soll DAC 8 voraussichtlich ab 2026.

EU greift ab 2026 nach Krypto-Transaktionsdaten aller Bürger:innen

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