DAC8: Krypto-Börsen sollen Transaktionsdaten zu Bitcoin und Co. an Finanzämter übermitteln
Krypto-Exchanges mit einem direkten Draht zum Finanzamt: Das ist unterm Strich das Szenario, das die kommende EU-Richtlinie DAC8 (also die 8. Version der „Directive on Administrative Cooperation“) vorsieht. Die neuen Regeln sollen für ein „effizientes Funktionieren des europäischen Systems für den Austausch von Informationen zu Steuerzwecken“ sorgen, heißt es seitens eines Sprecher der EU-Kommission gegenüber Trending Topics. Generell geht es der EU darum, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Der entscheidende Satz, der viele Beobachter in der Krypto-Industrie aufregt: „Anbieter von Krypto-Vermögenswerten werden verpflichtet sein, Informationen an eine Steuerbehörde zu melden, wenn der Eigentümer der getauschten Krypto-Vermögenswerte in einem Mitgliedstaat ansässig ist“, heißt es aus der EU-Kommission. Man wolle Nutzer einen „sichereren und stabileren Markt“ bieten und dafür sorgen, dass die Steuerbehörden die „notwendigen Informationen erhalten, um ihren Auftrag zu erfüllen.“
Damit steht fest, dass in der EU bzw. für EU-Bürger tätige Krypto-Börsen wie etwa Coinbase, Bitpanda oder auch Binance (Malta) Daten zu den Nutzern und ihren Transaktionen von Bitcoin und Co an Steuerbehörden in ihren jeweiligen Herkunftsländern herausgeben werden müssen. Im Kern wird es Finanzämtern darum gehen, Daten über die Transaktionen zu bekommen – also welche Coins und Token ein Nutzer ge-oder verkauft hat.
Welche weiteren Daten es genau sein werden, die an Finanzämter gesendet werden müssen, steht noch nicht fest. Da sich DAC8 wahrscheinlich an bestehende Richtlinien der EU anlehnt, ist davon auszugehen, dass wohl Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer (Tax Identification Number, kurz TIN), Geburtsdatum, Kontonummer und/oder Identifikationsnummer beim Krypto-Anbieter herausgegeben werden müssen.
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EU-Kommission will Vorschlag Anfang 2022 vorlegen
Viele Krypto-Broker und -Börsen erheben viele dieser Daten von ihren Nutzern bereits – nur wer sie angibt, kann in den Apps und Web-Diensten auch Bitcoin und Co kaufen und verkaufen. Geplant war eigentlich, die DAC8-Richtlinie bereits 2021 abzunicken. Der Zeitplan hat sich aber verschoben – nun heißt es seitens EU-Kommission gegenüber Trending Topics, dass ein Vorschlag zu DAC8 im ersten Quartal 2022 von der EU-Kommission vorgelegt werden soll.
Die Materie ist insofern kompliziert, weil DAC8 auch mit anderen von der EU geplanten bzw. eingeführten Regeln zusammenspielen muss. „DAC8 wird auch anderen legislativen Entwicklungen Rechnung tragen, wie dem im September 2020 veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Märkte für Krypto-Assets („MiCA„), der nach seiner Annahme eine Ausweitung des EU-Rechtsrahmens auf ein breiteres Spektrum von Krypto-Asset-Aktivitäten zur Folge haben wird, sowie dem Vorschlag der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, den Anwendungsbereich der Fünften AML-Richtlinie an die von MiCA erfassten Aktivitäten anzupassen. Sie wird sich auch eng an die Entwicklungen der OECD in diesem Bereich halten“, heißt es seitens EU-Kommission weiter.
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