Big Data

Datenschützer: Millionenstrafe für österreichische Post könnte Startups abschrecken

© Österreichische Post AG
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Ein Datenschützer, der gegen eine Datenschutzstrafe wettert? Kann man haben. Hans Zeger, Obmann von Arge Daten, einer österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, hat in einer Stellungnahme die „drakonische“ Strafe der österreichischen Datenschutzbehörde gegen die österreichische Post kritisiert. Dieser wurde eine Strafe von 18 Millionen Euro aufgebrummt, weil sie statistische Wahrscheinlichkeiten über die Parteiaffinität von Konsumenten errechnet hat und diese Daten zu Marketing-Zwecken verwendet hat – ein Verstoss gegen die DSGVO.

Laut Zeger würde dieses Urteil jedoch eine abschreckende Wirkung auf Startups haben, die mit Big-Data-Analysen arbeiten. „Übersehen wurde jedoch, dass bei Service, Qualität und Bequemlichkeit Google, Amazon, Facebook und Co ein de-facto-Monopol haben und die Benutzer alle Vereinbarungen zustimmen werden, nur um diese Dienste weiter nutzen zu können. Europäische Start-Ups haben jedoch keine Chance, Kunden vergleichbare Bedingungen aufzuzwingen“, so Arge Daten über das Urteil.

„Lieber bleiben lassen“?

Und weiter: „Digitalsteuer, Uploadfilter, ePrivacy, eCommerce-Regulierung und eben auch die DSGVO sind hilflose und falsche Antworten auf die Dynamik der Informationsgesellschaft. Jede neue Regulierung ist von den Riesen – zähneknirschend – leichter umzusetzen, als von Newcomern.“ Abschrecken werden die Strafe „wohl nicht die Internet-Giganten, wohl aber zahlreiche Start-Ups und Unternehmen mit neuen, unausgegorenen Ideen. Lieber bleiben lassen und Zulieferer für Google und Co werden, werden sich viele nach dieser DSB-Entscheidung denken.“

Bei der Strafe gegen die Post handelt es sich um die vierthöchste Strafe in der EU gegen ein Unternehmen wegen Verstößen gegen die DSGVO. Die bisherige Höchststrafe hat die Fluglinie British Airways ausgefasst, die umgerechnet rund 205 Millionen Euro berappen muss. Das Straferkenntnis gegen die Österreichische Post ist nicht rechtskräftig, sie wird gegen diesen Bescheid erster Instanz Rechtsmittel ergreifen. Man werde sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden, heißt es seitens des Unternehmens.

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