Deine Forschungsprämie und wo Du sie bekommst
Dieser Blog Artikel wurde von ChillBill, eine Cloud-Software für automatische Buchhaltung aus Österreich, zur Verfügung gestellt:
Auf dem Weg zum Gründerland Nummer 1 ergeben sich in Österreich mehr und mehr Fördermöglichkeiten für innovative Unternehmen. Genauso wie im Steuerdschungel ist es auch bei Förderungen nicht immer einfach den Überblick zu behalten. Die Forschungsprämie kann als Mutter aller Förderungen bezeichnet werden und sollte von keinem Unternehmen übersehen werden. Die wichtigsten Facts dazu fassen wir kompakt zusammen.
Allgemein
In Österreich gibt es neben direkten Forschungsförderungen auch eine sogenannte steuerliche Forschungsförderung in Form einer Forschungsprämie. Seit der Steuerreform 2015 übernimmt das Finanzamt stolze 12% der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung deines Unternehmens. Einen wichtigen Faktor spielt hier wieder die FFG. Diese fungiert als Gutachterin, die die beantragten Forschungstätigkeiten technisch beurteilt.
Was wird gefördert?
Es können alle Aufwendungen die im Rahmen der F&E-Tätigkeit anfallen gefördert werden, wie etwa:
• Personalkosten für Forschung und Entwicklung (inkl. Honorare aus Werkverträgen)
• Die Forschung betreffenden sonstigen Ausgaben und Investitionen
• Finanzierungsaufwendungen
• Gemeinkosten
Aber auch die Auftragsforschung durch externe Unternehmen oder Universitäten wird gefördert. 12% des Auftragsvolumens können als Forschungsprämie beantragt werden (bis maximal 120.000 €).
Wer bekommt eine Forschungsprämie?
Grundsätzlich hat jedes österreichische Unternehmen einen Anspruch auf die Forschungsprämie. Diese Prämie wird deinem Abgabenkonto gutgeschrieben und steht somit auch im Verlustfall zu. Unter dem Begriff „Forschung“ versteht das Finanzamt neben Neuentwicklungen auch Weiterentwicklungen und Verbesserungen von Verfahren und Produkten und bezieht sich dabei auf die Definition des Frascati Manuals.
Wie bekomme ich eine Forschungsprämie?
Meist wird der Antrag für eine Forschungsprämie zum Ende eines Wirtschaftsjahres gemeinsam mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Zusätzlich musst du auf FinanzOnline ein Gutachten der FFG beantragen. Das Finanzamt stellt fest, ob die eingereichten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die FFG beurteilt, ob die Vorgaben für eine Forschungsprämie gegeben sind. Es empfiehlt sich, das Verfahren gemeinsam mit deiner Steuerberatung durchzugehen. Sie ist auf diese Verfahren spezialisiert und kann dir als kompetenter Partner mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Weiterführende Links:
ChillBill ist keine Steuerberatung und kann daher auch nur überblickshaft über Steuerthemen informieren, aber keine steuerlichen Ratschläge geben. Bevor du einen unserer Steuertipps anwendest, prüfe anhand der angegebenen Quellen, ob der Tipp noch aktuell ist und ob er für deine Situation anwendbar ist. Oder noch besser: Wende dich an die Steuerberatung deines Vertrauens.