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Deutsche Bundesregierung schickt Lilium in die Pleite, Aktien wahrscheinlich wertlos

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Es ist nach den Ereignissen der letzten Tage eine Bruchlandung mit Ansage. Lilium, neben Volocopter das einstige deutsche Vorzeige-Unternehmen in Sachen Flugtaxis, hat seinen Investoren soeben verkündet, demnächst Insolvenz wegen Überschuldung anmelden zu müssen. Seit dem Start des Unternehmens 2015 wurden satte 1,5 Milliarden Euro in Lilium investiert. Der Aktienkurs brach um mehr als 50% ein.

„Am 17. Oktober 2024 erhielt Lilium einen Hinweis darauf, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Bürgschaft in Höhe von 50 Millionen Euro für ein geplantes Wandeldarlehen der KfW in Höhe von 100 Millionen Euro für Lilium nicht genehmigen würde. Darüber hinaus haben Lilium und der Freistaat Bayern zum Zeitpunkt dieses Berichts keine grundsätzliche Einigung über eine Bürgschaft in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro erzielt“, heißt es in dem Schreiben an die US-Börsenaufsicht SEC.

Lilium ist an der Nasdaq notiert und muss seine Investoren über wichtige Entwicklungen informieren. Nun ist klar: Das Unternehmen ist überschuldet und wird nicht in der Lage sein, seine fälligen Verbindlichkeiten innerhalb der nächsten Tage zu begleichen, es ist zahlungsunfähig. „Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften hat die Gesellschaft darüber informiert, dass sie einen Insolvenzantrag nach deutschem Recht stellen müssen und dabei ein Eigenverwaltungsverfahren in Deutschland beantragen werden“, heißt es weiter.

Lilium: Überlebenskampf um staatliches Darlehen

Deutsche Töchter könnten verkauft werden

Wie berichtet, hatten die Lilium-Manager und -Investoren bis zuletzt lautstark um die Bürgschaft durch den deutschen Staat und das Land Bayern gekämpft – doch letztendlich nicht zugesagt bekommen. Nun wird durch das Eigenverwaltungsverfahren auf Erhalt und die Fortführung des Unternehmens abgezielt. „Um eine erfolgreiche Durchführung und die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Pflichten zu gewährleisten, werden zwei erfahrene Rechtsanwälte als vorläufige Sachwalter bestellt“, heißt es dazu.

Was aber auch passieren kann, ist, dass die Tochtergesellschaften verkauft werden müssen. Lilium als Aktiengesellschaft mit Sitz in den Niederlanden strukturiert, sie hat die Töchter Lilium GmbH and Lilium eAircraft GmbH in Deutschland.

„Aktionäre werden wahrscheinlich Wert ihrer Investition verlieren“

Klar ist auch, dass der Aktienkurs von Lilium, ohnehin schon schwer angeschlagen, nach der Benachrichtigung der Investoren über die Insolvenz noch einmal abgestürzt ist. Im schlimmsten, aber nicht unwahrscheinlichen Fall sind die Anteile am Unternehmen wertlos, auch von einem Delisting von der Technologiebörse Nasdaq muss man ausgehen.

„Der Antrag auf Insolvenz und die Beantragung der Eigenverwaltung in Deutschland könnte dazu führen, dass die Stammaktien der Gesellschaft vom Nasdaq Global Select Market („Nasdaq“) gestrichen oder vom Handel an der Nasdaq ausgesetzt werden“, heißt es. Gewarnt wird davor, dass der außerbörsliche Markt „wesentlich eingeschränkterer Markt als die Nasdaq“ sei, und der außerbörsliche Handel „wahrscheinlich zu einem weniger liquiden Markt und höheren Geld-/Briefspannen für bestehende und potenzielle Inhaber der Stammaktien führen und könnte den Handelspreis der Stammaktien weiter drücken“.

Oder einfacher ausgedrückt: „Als Ergebnis des Selbstverwaltungsverfahrens der Tochtergesellschaften werden die Aktionäre der Gesellschaft wahrscheinlich auch den Wert ihrer Investition in die Gesellschaft verlieren“, heißt es abschließend.

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