Nach Beschwerde

Deutsches Oberverwaltungsgericht stoppt Rodungsarbeiten für Tesla Gigafactory

Die Tesla-Gigafactory in Shanghai. © Tesla
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Schlechte Nachrichten für Tesla – und gute Nachrichten für alle Umweltaktivisten: Das deutsche Oberverwaltungsgericht hat heute einen sofortigen Stopp der Rodungsarbeiten in Grünheide bei Berlin verfügt. Dort fielen seit Samstag rund 47 Hektar Wald für die geplante Gigafactory von Tesla.

40 Hektar bereits gefällt

Ein offizielles Statement von Tesla gibt es bislang noch nicht. Fest steht, dass von Donnerstag bis Samstag letzte Woche große Maschinen Bäume auf einer Fläche von über 40 Hektar gefällt und abtransportiert haben. Das wiederum rief die „Grüne Liga Brandenburg“ auf den Plan, die letztlich Samstag eine Beschwerde einlegte. Bis morgen Dienstag steht die Baustelle, so lange erlaubt das Gericht weitere Einwände. Musk selbst hatte sich bereits letzten Monat zur Causa geäußert – und beschwichtigte: Er behauptete, nur ein kleiner Teil des Waldbestandes würde abgeholzt werden. Außerdem „sei das kein natürlicher Wald, sondern für die Produktion von Karton angebaut worden“.

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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Zuvor hatte das Umweltamt in Deutschland bereits erlaubt, 92 Hektar für die neue Gigafactory zu roden. Das stoppte das Oberverwaltungsgericht nun vorläufig. Der Antrag der Grünen Liga Brandenburg auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Tesla erteilte vorzeitige Errichtungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt habe „in zweiter Instanz zu einem vorläufigen Stopp der bereits begonnenen Rodungsarbeiten auf dem vorgesehenen Werksgelände geführt.“

Das Oberverwaltungsgericht begründet die Entscheidung folgendermaßen:

Zur Begründung hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt, die vorläufige Untersagung sei mit Blick darauf, dass die bereits weit fortgeschrittenen Rodungsarbeiten innerhalb weiterer drei Tage abgeschlossen sein würden, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich. Andernfalls sei die Rodung vor einer abschließenden Entscheidung des Senats über die Beschwerde bereits vollständig durchgeführt. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos sei.

Baugenehmigung fehlt auch

Vereinfacht ausgedrückt: Das Oberverwaltungsgericht räumt der Beschwerde durchaus Chancen ein, den Stopp durchzusetzen – und zog deswegen die Reißleine. Bis die Richter eine Entscheidung über die Beschwerde getroffen hätten, seien die Arbeiten sonst bereits abgeschlossen gewesen. Die Rodungen wurden von heftigen Demonstrationen begleitet. Die Baugenehmigung für den Bau der Gigafactory wurde übrigens noch gar nicht erteilt. Das Unternehmen von Elon Musk bereitet den Boden also auf eigenes Risiko vor – nun mit einer Unterbrechung.

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