ZuFiGe

Deutschland erleichtert Beteiligungen für bis zu 500 Mitarbeiter:innen

Brandenburger Tor in Berlin. © Claudio Schwarz via Unsplash
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In Österreich sollen es nur 100 sein, in Deutschland bis zu 500: Im Ringen um die Neugestaltung von Beteiligungen von Mitarbeiter:innen gibt es im so genannten Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFiGe) nun Bewegung. Denn Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben in der Regelung nun vorgesehen, dass Beteiligungen von Mitarbeiter:innen unter verbesserten Bedingungen mit bis zu 500 statt bisher 250 Beschäftigten möglich sind. Auch wurde die Umsatzschwelle von 50 auf 100 Millionen Euro angehoben.

Außerdem sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das ZuFiGe nun eine freiwillige Haftungsübernahme des Arbeitgebers vor, damit die so genannte Dry income-Besteuerung vermieden werden kann. Für den deutschen Startup-Verband wurden damit nun „zwei Showstopper” aus dem Weg geräumt. „Nach geltender Rechtslage erfolgt eine Besteuerung ohne Liquiditätszufluss nach spätestens 12 Jahren oder im Falle eines Arbeitsplatzwechsels und Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sind von den Regeln ausgeschlossen“, heißt es seitens des Verbands. Wenn man aber gerade Scale-ups nicht gezielt stärke, würde das Land keine „deutschen Tech-Champions“ hervorbringen können.

Mitarbeiter:innenbeteiligung soll für maximal 100 Team-Mitglieder kommen

Keine Pauschalbesteuerung durchgebracht

Zum Vergleich: In Österreich sieht ein Gesetzesentwurf für Mitarbeiter:innenbeteiligungen, der ab 2024 gelten soll, folgende Grenzen vor: maximal 100 Mitarbeiter:innen, maximal 40 Million Euro Umsatz. Deutschland liegt da nun deutlich über diesen Obergrenzen.

Perfekt ist das ZuFiGe, das auch SPACs nach deutscher Bauart (sie sollen Börsenmantelaktiengesellschaften, kurz BMAGs heißen) und niedrigere Schwellen für Börsengänge vorsieht, aber nicht. Bedauerlich findet der deutsche Startup-Verband, dass die ebenfalls im Referentenentwurf vorgesehene „Pauschalbesteuerung“ für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen innerhalb der Bundesregierung keine Mehrheit gefunden hat.

„Das wäre gerade angesichts des internationalen Wettbewerbs um Talente ein starkes Instrument gewesen”, so Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbands. „Umso wichtiger ist, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren klargestellt wird, dass die in Startup-Konstellationen gebräuchlichen vinkulierten Anteile von den Neuregelungen erfasst sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Gesetz ins Leere läuft. Das kann politisch nicht gewollt sein.“

Zum Vergleich: In Österreich ist vorgesehen, dass es bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung einen pauschalen Steuersatz (75 % nach KESt, 25 % nach ESt) geben soll.

Für Finanzminister Lindner geht es beim ZuFiGe aber nicht nur um Startups und Scale-ups, sondern auch um KMU. „Gerade für Startups und Wachstumsunternehmen wird es künftig leichter, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben. Darüber hinaus schaffen wir mit neuen Regelungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung einen wichtigen steuerpolitischen Anreiz, von dem nicht nur junge Startups, sondern auch bereits etablierte, kleine und mittelständische Unternehmen profitieren werden“, so Lindner.

Mitarbeiter:innenbeteiligung soll für maximal 100 Team-Mitglieder kommen

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