Deutschland feilt gerade an der Einführung von Krypto-Aktien
Erinnerst du dich noch daran, als die (damals) führende Krypto-Börsen Binance und FTX rund um den Coinbase-Börsengang tokenisierte Aktien angeboten hat? Diese Aktien-Token (sie liefen u.a. auf Solana) sollten damals die Aktienkurse von Unternehmen wie Tesla, Coinbase oder Apple spiegeln und den Nutzer:innen die Möglichkeit geben, über Krypto-Exchanges in diese Unternehmen zu investieren. Doch bald waren Regulierungsbehörden in Deutschland, Italien oder Großbritannien zur Stelle und unterbanden die Krypto-Aktien schnell wieder (Trending Topics berichtete).
Die ersten tokenisierten Aktien mögen tot sein, doch die Idee ist es nicht. Denn das deutsche Finanzministerium unter FDP-Politiker Christian Lindner lässt das Konzept im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das auch Neuerungen für die Startup-Welt bringt, neu aufleben. Denn darin heißt es: „Wir werden daher die Möglichkeit zur Emission elektronischer Wertpapiere auch auf Aktien ausweiten. Das Vorhaben, hierfür das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) für Aktien zu öffnen, wollen wir daher im Zusammenhang mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz verwirklicht sehen.“
Vor einigen Tagen ist ein Referentenentwurf aus dem Finanzministerium an die Öffentlichkeit gelangt, in dem die Rede davon ist, dass das Aktiengesetz (AktG) und das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) angepasst werden sollen. In Deutschland ist es nach dem eWpG derzeit nur möglich, Schuldverschreibungen (also Darlehen, Fremdkapital) auf Token zu bringen; eine Wertpapierurkunde braucht es nicht mehr, stattdessen gibt es einen Eintrag ins elektronische Wertpapierregister. Dem Referentenentwurf zufolge soll das auch bald für Namensaktien möglich sein – sie sollen auch in ein Krypto-Wertpapierregister eingetragen werden können. Damit soll es also Krypto-Aktien geben, sie werden mit auf Urkunde begebenen Wertpapieren gleich behandelt.
Keine Krypto-Aktien für GmbHs geplant
„Aktiengesellschaften haben nach der Einführung des Gesetzes die Wahl, ihre Aktien als gewöhnliche Aktien (inkl. Papierurkunde) oder als elektronische Aktien auszugeben. Elektronische Aktien können entweder in einem Zentralregister oder in einem Krypto-Wertpapierregister (Blockchain) eingetragen werden, wodurch die Krypto-Aktien entstehen“, sagte dazu der für Krypto-Lobbying bekannte Patrick Hansen, der aktuell für das US-Stablecoin-Unternehmen Circle (USDC) arbeitet.
Das bedeutet in einem ersten Schritt, dass börsennotierte AGs Krypto-Aktien erstellen können, deren Token dann via Blockchain eine spannende Möglichkeit des Handels bekämen. Was in Deutschland (noch) nicht kommt, sind Krypto-Aktien für GmbHs, also kleinere Privatunternehmen. Auch für diese wären Krypto-Anteile interessant, weil man dann etwa Crowdfunding oder Fundraising für Startups auf ein ganz neues Level heben würde. Generell ist das Ziel von Lindners Zukunftsfinanzierungsgesetz, die Attraktivität der Aktien als Kapitalanlage anzuheben. Wenn diese als Token gekauft werden können, wäre der Zugang zu ihnen einfacher, so die Theorie.