Deutschland geht neuen Weg bei Mitarbeiterbeteiligung von Startups
Die Startup-Szenen stärken, um die richtigen Unternehmen und Talente für die Digitalisierung hervorzubringen – das steht in Europa spät aber doch hoch oben auf der Agenda der Regierungen. In Berlin hat sich nun die schwarz-rote Bundesregierung auf eine neue Regelung für die Beteiligung von Mitarbeitern von Jungunternehmen geeinigt. Das war bisher zwar möglich, aber vor allem steuerlich unattraktiv.
Das neue Gesetz hört auf den (wie für solcherlei Gesetze üblichen) sperrigen Namen Fonds-Standortstärkungsgesetz und sieht vor, dass der steuerlichen Freibetrag pro Jahr von derzeit 360 auf 1440 Euro gehoben wird. Das berichtet das Handelsblatt am Sonntag unter Bezugnahme auf gut informierte Quellen. Zuvor war nur eine Verdoppelung dieses Freibetrags geplant gewesen, nun wird es eine Vervierfachung.
Sinn des Freibetrags ist, dass Mitarbeiter, die Shares an einer Firma bekommen, weniger Steuern dafür bezahlen. Das soll die Beteiligung attraktiver machen, und junge Unternehmen sollen es so einfacher haben, talentierte Mitarbeiter anzuwerben. Eine (auch steuerliche) Vereinfachung von Mitarbeiterbeteiligungen wurde seitens der Startup-Szene in Deutschland schon 2020 gefordert – es gab unter anderem eine Kampagne unter dem Motto #ESOPasap.
Deutschland macht Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups attraktiver
Immer wieder Kritik
Die Erhöhung des Freibetrags ist eine Reaktion der Regierung auf Kritik – denn die Vorhaben zur Neugestaltung der Mitarbeiterbeteiligung wurden in den vergangenen Monaten scharf kritisiert. Generell geht es darum, dass Beschäftigte von Startups die erhaltene Anteile nicht mehr zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern müssen, sondern erst, wenn sie die Anteile verkaufen oder den Arbeitgeber wechseln. Letzterer Punkt würde aber auch bedeuten, dass Mitarbeiter bei Kündigung pleite gehen könnten, wenn sie plötzlich Steuern für die Anteile zahlen müssten. Die Erhöhung des Freibetrags soll das entschärfen.
In Österreich soll die Beteiligung von Mitarbeitern ebenfalls verbessert werden – hierzulande allerdings nicht über ein eigenes Gesetz wie in Deutschland, sondern im Rahmen einer neuen Gesellschaftsform für Firmen (a.k.a. „Austria Limited“) bzw. die Reform bestehender Gesellschaftsformen wie GmbH oder AG. Was am Ende passieren wird, ist offen – derzeit scheint die Gestaltung der schon 2020 angekündigten Neuregelung stark umkämpft.
Austrian Limited: So kann die Beteiligung von Mitarbeitern künftig funktionieren