Deutschland bringt Mehrweg-Pflicht für Take-Away auf den Weg
Deutschland setzt im Kampf gegen Einwegplastik den nächsten Schritt: Für To-Go-Getränke und Take-Away-Essen soll es künftig immer auch eine Mehrweg-Option geben. Das hat das Bundeskabinett auf Vorschlag der Umweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes am 20. Jänner beschlossen. Die Novelle muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Da das für viele Restaurants eine große Änderung bedeutet, ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen: Die Pflicht, auch Mehrweg anzubieten, tritt mit 2023 in Kraft.
Mehrweg darf nicht teurer sein
Kunden können sich dann selbst entscheiden, ob sie die Mehrweg-Verpackung nehmen wollen oder doch lieber Einweg. Um hier faire Bedingungen zu schaffen, verankert die deutsche Regierung in dem Gesetz auch, dass Mehrweg in diese Fall nicht teurer sein darf. Allerdings gibt es von der Pflicht auch viele Ausnahmen. Kleine Lokale mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmetern sind genauso ausgenommen, wie solche mit höchstens fünf Mitarbeitern. Auch Kioske, Imbisse und Spätkauf-Läden müssen keine Mehrweg-Verpackungen anbieten. Auch diese Läden müssen jedoch zumindest eine Abfüllung in mitgebrachte Behälter ermöglichen.
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„Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu. Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg in vielen Haushalten. Das muss nicht so bleiben. Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden. Daher verpflichten wir die Gastronomie, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten“, sagt Svenja Schulze.
Unternehmen fordern jetzt ein Pfandsystem mit Mehrwegflaschen
Ausweitung der Pfandpflicht
Die Änderung des Verpackungsgesetzes bringt eine weitere Neuerung und zwar schon ab nächsten Jahr: Das Pfandsystem wird auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik und Getränkedosen ausgeweitet. Bisher gab es Ausnahmen für bestimmte Getränke. Lediglich für Milch und Milch-Getränke gibt es eine verlängerte Frist bis 2024. Ab 2025 wird es zudem einen verpflichtenden Anteil an recycelten Kunststoff bei der Produktion von Plastikflaschen geben, der bis 2030 auf 30 Prozent steigt.