Recycling

Deutschland: Mehrwegpflicht für Take-Aways im Bundestag beschlossen

©artem beliaikin/ Unsplash
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In Österreich hat das Klimaschutzminesterium eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes für verpflichtende Mehrwegquoten im Handel aktuell vorgestellt. Diese sollen ab 2023 in Kraft treten. In Deutschland wurde nun eine entsprechende Novelle zu einer Mehrwegpflicht im Bundestag beschlossen. Nach dieser sollen alle Restaurants, Bistros und Cafés, welche To Go-Getränke und Take-Away Essen anbieten ab spätestens 2023 deine Mehrwegverpackung anbieten. Das gilt auch für Lebensmittel, welche von Lieferdiensten ausgeteilt werden. Das Ende der Einwegverpackungen ist das dann allerdings nicht. Diese dürfen weiterhin verteilt werden. Bedingung ist allerdings, dass die Lebensmittel in den Mehrwegverpackungen nicht teurer sind, als diese in Einwegverpackungen und so die gleichen Ausgangsbedingungen gewährleistet sind.

Ausnahmen für kleine Lokale

Die deutsche Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD): „Essen zum Mitnehmen wird auch nach der Pandemie für viele zum Alltag gehören. Noch werden die allermeisten Gerichte und Getränke in Einwegverpackungen gekauft. Auch bei geliefertem Essen ist Einweg noch immer die Regel. Das führt zu immer mehr Verpackungsmüll – sowohl zu Hause als auch in den Straßen und Parks. Mein Ziel ist daher: Ich will Mehrweg zum neuen Standard machen.“ Allerdings gibt es von der Pflicht auch viele Ausnahmen. Kleine Lokale mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmetern sind genauso ausgenommen, wie solche mit höchstens fünf Mitarbeitern. Auch Kioske, Imbisse und Spätkauf-Läden müssen keine Mehrweg-Verpackungen anbieten. Auch diese Läden müssen jedoch zumindest eine Abfüllung in mitgebrachte Behälter ermöglichen.

Wirtschaftskammer spricht sich gegen Pfand auf Plastikflaschen aus

Pfand zukünftig auf alle Getränke

Im Zuge der Gesetztes-Novelle wird auch der Flaschen-und Dosenpfand ausgeweitet. So ist zukünftig Pfand auf allen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Bisher waren gewisse Getränke, wie Fruchtsäfte, einige alkoholische Mischgetränke und auch Milch- oder Milcherzeugnisse, von der Pfandpflicht ausgeschlossen. Die neue Pfandregelung soll laut der aktuell beschlossenen Novelle bereits ab 2022 in Kraft treten. Lediglich bei der Umstellung im Milchbereich wurde eine längere Übergangsfrist gewährt. Da soll die Pfandpflicht 2024 in Kraft treten. Bisher unterschied sich auch die Höhe des Pfandbetrages je nach Getränk. Auch das soll sich ändern, Schulze: „Auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen sind 25 Cent Pfand zu zahlen, unabhängig vom Inhalt. So sorgen wir auch für weniger Umweltverschmutzung. Denn Flaschen oder Dosen mit Pfand lan-den viel seltener in der Natur als solche ohne Pfand. “

Außerdem soll der Recycling-Anteil bei Plastikflaschen zukünftig steigen. Auch dazu wurden entsprechende Verpflichtungen verabschiedet. So sollen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent recycelten Plastik bestehen. Ab 2030 soll der verpflichtende Anteil dann bei 30 Prozent liegen und für alle Einweggetränkeflaschen gelten.  Aber auch da gibt es Ausnahmen. So können die Händler selber entscheiden,  ob sie die verpflichtende Quote an recycelten Anteil pro Flasche, oder über das Jahr verteilt auf die gesamte Flaschenproduktion erfüllen werden.

 

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