Analyse

Die ersten 40 Startup-FlexCos sind da

FlexCo-Graffiti. © Dall-E / Trending Topics
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Einfacher, schneller, günstiger gründen, Mitarbeiter:innen einfacher beteiligen und auch sonst von Erleichterungen profitieren: Seit Anfang 2024 können Unternehmer:innen in Österreich anstatt der GmbH eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap, FlexCo) gründen. Bis heute zum 16. Mai 2024 ist das 230 mal passiert, was auch bedeutet: Pro Tag werden im Schnitt fast 2 FlexCos gegründet – wenn auch die GmbH noch deutlich beliebter ist und auf 36 Neugründungen pro Tag kommt (insgesamt 4.979 neue GmbHs in 2024).

Die Entwicklung zeigt, dass der Anteil der FlexCos an den Neugründungen immer mehr zunimmt. Bis Ende Februar wurden noch 40x mehr GmbHs gegründet, nunmehr sind es „nur“ mehr 18x mehr GmbHs. Unter den 230 FlexCos finden sich aktuell etwa 40 eindeutig als Startups erkennbare Firmen – 17 Prozent aller Flexiblen Kapitalgesellschaften sind also auch Jungfirmen mit Wachstumspotenzial und Tech-Hintergrund. Bleibt es bei der Entwicklung, dann wird es 2024 grob geschätzt 150 bis 200 FlexCos geben – das ist bei 200 bis 350 neuen Startups pro Jahr ein doch ordentlicher Anteil (mehr dazu hier). Abzuwarten bleibt aber, ob das insgesamt die Zahl der Startups wieder heben kann, oder ob lediglich von der GmbH zur FlexCo umgeschichtet wird.

Hier die Liste der bisher gegründeten FlexCos mit einer durch Trending Topics getroffenen Zuordnung nach Branchen:

Anmerkung: Viele Firmen lassen sich nicht eindeutig zuordnen, da noch Webseiten etc. fehlen und es lediglich die Beschreibung aus dem Firmenbuch zum Unternehmenszweck gibt. Bei den Startups gibt es viele Namen, die bereits am Markt kommuniziert haben, bei Pitch-Events mitgemacht haben oder sonstwie (z.B. Linkedin, Presseaussendungen) auf sich aufmerksam gemacht haben – diese haben wir als Startups markiert.

Hier noch einmal GmbH und FlexCo im Vergleich:

GmbH

FlexCo

Firmenname

GmbH

Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap) / Flexible Company (FlexCo)

Stammkapital

  • EUR 35.000 (mind. 50% in bar); bei Gründungsprivilegierung EUR 10.000 (mind. 50% in bar) für 10 Jahre.
  • Gesetzliches Mindeststammkapital soll allgemein auf EUR 10.000 (mind. 50% in bar) für GmbH & FlexCo herabgesetzt werden.
  • EUR 10.000 (mind. 50% in bar).

Mindeststammeinlage

  • EUR 70
  • EUR 1

Geschäftsanteile

  • Unteilbarkeit von Geschäftsanteilen. Jedem Gesellschafter steht nur ein Geschäftsanteil zu, der sich nach dem Wert der übernommenen Stammeinlage bemisst.
  • GmbH kann keine eigenen Anteile halten.
  • Teilbarkeit von Geschäftsanteilen und Stückanteile (mind. EUR 1 Nennbetrag) möglich.
  • Erwerb eigener Anteile durch die FlexCo in bestimmten Fällen (insb. bei Unternehmenswert-Anteilen) möglich.

Übertragung von Geschäftsanteilen

  • Jede Übertragung von Geschäftsanteilen zwingend in Form eines Notariatsakts.
  • Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Privaturkunde eines Rechtsanwalts/Notars zulässig.

Unternehmenswert-Anteile (UWA)

  • Nicht vorgesehen.
  • Mitarbeiterprogramme regelmäßig in Form von virtuellen Anteilen (Virtual Stock Option Plans [VSOP] oder Employee Stock Option Plans [ESOP], etc) nachgebildet.
  • UWA im Ausmaß von bis zu 25% des Stammkapitals möglich (Mindeststammeinlage: EUR 0,01).
  • Übertragung von UWA in Schriftform.
  • Insb. Mitverkaufsrecht für Unternehmenswert-Beteiligte im Gesellschaftsvertrag.

Umlaufbeschlüsse / Stimmabgabe

  • Alle Gesellschafter:innen müssen einer Beschlussfassung im Umlaufweg zustimmen.
  • Keine uneinheitliche Stimmrechtsausübung.
  • Nicht alle Gesellschafter:innen müssen Umlaufbeschlüssen zustimmen; Textform ausreichend für Stimmabgabe (Abweichung im Gesellschaftsvertrag vorzusehen).
  • Gesellschafter:innen mit mehr als einer Stimme können ihr Stimmrecht auch uneinheitlich ausüben.

Aufsichtsrat

  • Aufsichtsratspflicht insb. bei Überschreitung von bestimmten Größenkriterien, im Wesentlichen: (i) bei Stammkapital von mehr als EUR 70.000 und mehr als 50 Gesellschafter:innen, oder (ii) mehr als 300 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt. Weiter bei Beherrschung/Leitung von aufsichtsratspflichtigen Gesellschaften und mehr als 300 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt oder Unternehmen von öffentlichem Interesse (Börsenotierung bzw. Bezeichnung).
  • Zusätzliche Aufsichtsratspflicht bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften, dh wenn mindestens 2 Kennzahlen für kleine Kapitalgesellschaften überschritten (EUR 5 Mio. Bilanzsumme, EUR 10 Mio. Umsatz, 50 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt), aber zumindest 2 von 3 weiteren Kriterien (EUR 20 Mio. Bilanzsumme, EUR 40 Mio. Umsatz, 250 Arbeitnehmer:innen im Jahresdurchschnitt) nicht überschritten werden.

Kapitalmaßnahmen

  • Ordentliche Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.
  • Übernahmeerklärung bei der Kapitalerhöhung bedarf zwingend eines Notariatsakts.
  • Zusätzlich bedingte Kapitalerhöhungen und genehmigtes Kapital (Ermächtigung der Geschäftsführung max. 5 Jahre nach Eintragung, Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen) möglich.
  • Übernahmeerklärungen in der Form einer Privaturkunde eines Rechtsanwalts/Notars zulässig.

Österreichs Startup-Szene hat ein Nachwuchsproblem

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